Verwaltungsgebühren (auch: „Verwaltungsvergütung“) – Finanzlexikon

Im Rahmen einer Kapitalanlage in Fonds fallen verschiedene Kosten an. Neben den relativ bekannten Gebühren für Depotführung und Einstieg in den Fonds (Ausgabeaufschlag) existieren allerdings auch regelmäßige Kosten, die in den veröffentlichten Fondscharts bereits einkalkuliert sind. Dazu gehören zum Beispiel die sogenannten Verwaltungskosten. Wie ihre Bezeichnung bereits vermuten lässt, werden diese Kosten für die Verwaltung – also das Management – eines Fonds einbehalten. Typisch ist, dass diese Kosten relativ hoch sind, wenn es sich beim betreffenden Fonds um eine Variante ohne Ausgabeaufschlag handelt. Diese als Tradingfonds bezeichnete Fondsart eignet sich vor allem für kurzfristig ausgerichtete Anlagezwecke.

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