Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine besondere Unternehmensform, die es Unternehmen und Freiberuflern ermöglicht, grenzüberschreitend in der EU zusammenzuarbeiten. Sie wurde geschaffen, um wirtschaftliche Kooperationen über Ländergrenzen hinweg zu erleichtern, ohne eine klassische Kapitalgesellschaft gründen zu müssen.
Die EWIV gründen kann eine clevere Entscheidung sein, um Synergien zwischen Unternehmen aus verschiedenen EU-Staaten zu nutzen, Kosten zu teilen und gleichzeitig die rechtliche Eigenständigkeit der Mitglieder zu erhalten. Doch die Gründung und Führung einer EWIV erfordert eine präzise Planung, da sie sich in mehreren Punkten von anderen Gesellschaftsformen unterscheidet.
Inhaltsangabe
Die 5 wichtigsten Fakten zur Gründung einer EWIV:
- ´Mindestens zwei Unternehmen oder Selbstständige aus unterschiedlichen EU-Staaten sind erforderlich, um eine EWIV gründen zu können.+Die EWIV hat keine eigene Gewinnerzielung, sondern dient ausschließlich der Unterstützung der wirtschaftlichen Tätigkeiten ihrer Mitglieder.+Die Mitglieder haften persönlich und gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen der EWIV.+Die Besteuerung erfolgt auf der Ebene der Mitglieder, da die EWIV selbst keine eigenständige Steuerpflicht hat.+Eine präzise vertragliche Regelung ist entscheidend, um spätere rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.
Was ist eine EWIV und warum lohnt sich die Gründung?
Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung wurde 1985 durch eine EU-Verordnung geschaffen und bietet eine flexible Möglichkeit, wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Unternehmen aus verschiedenen EU-Ländern zu erleichtern.
Eine EWIV kann beispielsweise von Unternehmen, Freiberuflern oder Forschungsinstitutionen genutzt werden, um gemeinsame Projekte durchzuführen, Ressourcen effizienter zu nutzen oder sich international besser aufzustellen. Sie hat keine eigene Gewinnerzielungsabsicht, sondern unterstützt ausschließlich die Tätigkeiten ihrer Mitglieder.
Welche Vorteile bietet eine EWIV?
- ´Erleichterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, ohne eine Kapitalgesellschaft zu gründen
- Flexible Struktur mit einfachen Gründungsanforderungen
- Keine Mindestkapitalanforderung, da keine Kapitaleinlage erforderlich ist
- Steuerliche Durchleitung der Gewinne, wodurch eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann
EWIV gründen – Die Voraussetzungen und der Ablauf
Die Gründung einer EWIV ist im Vergleich zu anderen Unternehmensformen relativ unkompliziert, erfordert jedoch die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen.
Wer kann eine EWIV gründen?
Eine EWIV kann von mindestens zwei Unternehmen, Selbstständigen oder anderen juristischen Personen aus unterschiedlichen EU-Staaten gegründet werden. Dabei kann es sich um Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen, Genossenschaften oder andere wirtschaftliche Einheiten handeln.
Die EWIV muss einen vertraglich festgelegten Zweck haben, der darauf abzielt, die wirtschaftlichen Tätigkeiten ihrer Mitglieder zu unterstützen. Sie darf jedoch selbst keine eigenständigen wirtschaftlichen Aktivitäten zur Gewinnerzielung betreiben.
Schritte zur Gründung einer EWIV
Erstellung eines Vertragswerks
Die Gründungsmitglieder müssen einen Vertrag aufsetzen, der die Struktur, die Aufgabenverteilung und die finanziellen Regelungen der EWIV festlegt.
Eintragung ins Handelsregister
Die EWIV muss in einem der beteiligten Mitgliedsstaaten registriert werden. In Deutschland erfolgt die Eintragung beim zuständigen Handelsregister.
Festlegung eines Verwaltungssitzes
Obwohl die Mitglieder aus verschiedenen EU-Staaten stammen können, benötigt die EWIV einen offiziellen Verwaltungssitz in einem EU-Mitgliedsland.
Festlegung der Haftungsregelungen
Da die Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen der EWIV haften, sollten klare vertragliche Regelungen getroffen werden, um Risiken zu minimieren.
Start der operativen Tätigkeit
Sobald die EWIV offiziell eingetragen ist, kann sie ihre Arbeit aufnehmen und ihre Mitglieder bei gemeinsamen wirtschaftlichen Aktivitäten unterstützen.
Haftung und rechtliche Besonderheiten einer EWIV
Ein entscheidender Unterschied zwischen einer EWIV und anderen Gesellschaftsformen liegt in der Haftung. Während Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder Aktiengesellschaften eine beschränkte Haftung bieten, haften die Mitglieder einer EWIV unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Vereinigung.
Das bedeutet, dass jedes Mitglied für Schulden oder rechtliche Verpflichtungen der EWIV haftet – selbst dann, wenn diese durch ein anderes Mitglied verursacht wurden. Deshalb ist es wichtig, detaillierte vertragliche Regelungen zur Risikoabsicherung zu treffen.
Wie lassen sich Haftungsrisiken minimieren?
- Detaillierte Vertragsgestaltung, die Verantwortlichkeiten und finanzielle Verpflichtungen klar definiert
- Versicherungen zur Absicherung wirtschaftlicher Risiken
- Prüfung der finanziellen Stabilität der beteiligten Mitglieder, um Zahlungsausfälle zu vermeiden
Steuerliche Behandlung einer EWIV
Da eine EWIV keine eigenständige juristische Person ist, unterliegt sie nicht der Körperschaftsteuer. Stattdessen erfolgt die Besteuerung direkt auf der Ebene der Mitglieder.
Wie funktioniert die Besteuerung einer EWIV?
- Die erwirtschafteten Einkünfte werden direkt den Mitgliedern zugerechnet und unterliegen deren nationalen Steuergesetzen.
- Die EWIV selbst muss keine eigene Steuererklärung abgeben, solange sie keine eigenständigen wirtschaftlichen Gewinne erzielt.
- Umsatzsteuerliche Regelungen müssen je nach Geschäftstätigkeit individuell geprüft werden.
Steuerliche Optimierung ist besonders wichtig, wenn die Mitglieder aus verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Steuerregelungen stammen. Wer eine steuerlich optimierte EWIV gründen möchte, sollte sich vorab professionell beraten lassen.
Für welche Unternehmen lohnt sich eine EWIV?
Nicht jede wirtschaftliche Zusammenarbeit ist für eine EWIV geeignet. Die Struktur eignet sich besonders für:
- Freiberufler und Dienstleister, die international kooperieren wollen
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die EU-weit organisiert sind
- Beratungsfirmen und Kanzleien, die gemeinsame Synergien nutzen möchten
- Unternehmen, die Lieferketten oder Einkaufsgemeinschaften optimieren wollen
Unternehmen, die eine eigenständige Gewinnerzielung oder Kapitalgesellschaft anstreben, sind mit einer GmbH oder AG jedoch besser beraten.
Fazit: Eine EWIV gründen – Vorteile und Herausforderungen abwägen
Die EWIV gründen kann für Unternehmen eine interessante Möglichkeit sein, grenzüberschreitend in Europa zusammenzuarbeiten. Sie bietet eine flexible Struktur ohne hohe Kapitalanforderungen, ermöglicht jedoch keine eigenständige Gewinnerzielung und bringt eine persönliche Haftung der Mitglieder mit sich.
Unternehmen, die auf internationale Kooperationen setzen und Synergien ohne formale Unternehmensgründung nutzen möchten, profitieren von der EWIV. Wer jedoch Haftungsrisiken minimieren oder steuerliche Vorteile gezielt nutzen will, sollte sich vor der Gründung ausführlich beraten lassen, um die beste Struktur für sein Geschäftsmodell zu finden.