Die Rürup-Rente – Steuervorteile ja oder nein?

In der Bundesrepublik Deutschland bleiben im Rentenalter gerade einmal 40 % des Bruttoeinkommens zur Verfügung. Damit wird die sogenannte Versorgungslücke im Alter immer höher. Wer also seinen Lebensstandard auch zukünftig und Rentenalter noch halten möchte und nicht auf rund 60 % des Brutto verzichten kann, muss sich zusätzlich absichern und sparen. Hierfür eignet sich unter anderem die sogenannte Rürup-Rente. Was sich dahinter verbirgt und wie dabei die Steuervorteile aussehen, zeigen wir nachfolgend auf.

Definition Rürup-Rente

Die Rürup-Rente wird in Fachkreisen auch als Basis-Rente bezeichnet. Sie stellt eine Maßnahme dar, um für das Rentenalter vorzusorgen und die zu erwartende Rentenlücke zu schließen. Dabei handelt es sich um eine vom Staat geförderte, aber dennoch private Altersvorsorge. Die Rürup-Rente stellt das Werkt des Ökonoms Bernd Rürup dar. Die Basisrente kam erst im Jahr 2005 auf den Markt und hat die Grundform einer steuerlich bevorteilten Rentenversicherung mit oder ohne eine Anlage in Fonds. Sie kann ebenso in Form eines einfachen Sparplanes auftreten und sowohl bei Banken als auch Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden.

Zu den nicht förderbaren staatlichen Basismaßnahmen wird die Rürup-Rente gezählt, weshalb sich auch als „Basisrente“ bezeichnet wird. Dies bedeutet im Endeffekt, dass der Staat zur Rürup-Rente keine staatlichen Zuschüsse bezahlt, sondern der Versicherte einen enormen Steuervorteil erhält.

Für wen eignet sich die Rürup-Rente?

Grundsätzlich kann jeder einzelne eine solche Rentenversicherung abschließen. Jedoch richtet sich die Basis-Rente an Personen mit einem hohen überdurchschnittlichen Einkommen gekoppelt mit einer hohen Investitionsbereitschaft. Die Rürup-Rente lohnt sich erst, wenn eine ordentliche Summe gespart wird, welche abgesetzt werden kann. Deshalb richtet sich die Basis-Rente hauptsächlich an Selbstständige und Freiberufler, da diese Berufsfelder normalerweise keine Riester-Förderung erhalten.
Dennoch kann jeder Arbeitnehmer, Beamte oder Student – egal ob pflichtversichert oder nicht – eine Basisrente abschließen.

Rürup-Rente – Diese Steuervorteile sind zu erwarten

Rüruprente – Steuervorteile auf einen Blick

Gemeinsam mit der gesetzlichen Rentenversicherung fällt die Rürup-Rente in die erste Altersvorsorgeschicht. Damit gelten für die Rürup-Rente dieselben Steuervorteile wie für die gesetzliche Rentenversicherung. Mit einem Steuerrechner können diese Vorteile individuell für jeden persönlich berechnet werden.
Grundsätzlich werden bei den Steuervorteilen die einzelnen Phasen des Vertrages unterschieden. Nachfolgend werden die Vorteile der Phasen genauer erläutert und aufgezeigt.

Steuervorteile während der Einzahlphase und Aufschubzeit

Im Jahr 2020 lassen sich die eingezahlten Beiträge zur Rürup-Rente zu 90 % steuerlich absetzen. Dieser geltende Prozentsatz erhöht sich Jahr um 2 % bis im Jahr 2025 die 100 % erreicht werden. Damit lassen sich ab 2025 die Beiträge zu 100 % steuerlich absetzen, womit der Steuervorteil der Rürup-Rente somit maximiert wird.

Steuervorteile Rürup-Rente

  • Jahr 2020: 90 %
  • Jahr 2021: 92 %
  • Jahr 2022: 94 %
  • Jahr 2023: 96 %
  • Jahr 2024: 98 %
  • ab Jahr 2025: 100 %

Der Höchstbeitrag von 25.046,00 € p. a. und pro Person ist im Jahr 2020 für die Steuervorteile durch eine Basis-Rente zu berücksichtigen. Davon müssen jedoch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen werden. Die vollen 25.046,00 € können somit von Selbstständigen ausgeschöpft werden, vorausgesetzt sie zahlen nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Zu den Steuervorteilen der Rürup-Rente gibt es Ausnahmeregelungen bei GmbH Geschäftsführern, Vorständen von Aktiengesellschaften und Gesellschafter Geschäftsführer, bei denen eine betriebliche Altersversorgung arbeitgeberfinanziert besteht. Hier wird ein fiktiver Rentenversicherungsbeitrag (gesetzlich) unterstellt. Dieser kann maximal den Höchstsatz der Beitragsbemessungsgrenze der neuen Bundesländer betragen.

Besteuerung der Rürup-Rente in der Rentenphase

Der Gesetzgeber begünstigt die Rürup-Rente, wie bereits oben erklärt, während der Einzahlungsphase steuerlich. Deswegen muss die Rürup-Rente in Gegenzug während des Rentenbezuges wieder teilweise versteuert werden.
Einen vordefinierten und festgelegten Besteuerungssatz gibt es je nach Renteneintrittsjahr. Dieser wird während des Rentenbezuges auch nicht weiter erhöht (ausgenommen hiervon sind Rentensteigerungen). 80 % der Basis-Rente ist bei einem Renteneintritt im Jahr 2020 zu versteuern. Der Prozentsatz steigt von Jahr von Jahr um 1 % an, bis im Jahr 2040 ein Besteuerungsanteil von ganzen 100 % für alle, die in die Rente eintreten, gilt.

Zu versteuernder Anteil Rürup-Rente

  • Jahr 2020: 80 %
  • Jahr 2021: 81 %
  • Jahr 2022: 82 %
  • Jahr 2023: 83 %
  • Jahr 2024: 84 %
  • Jahr 2025: 85 %
  • Jahr 2026: 86 %
  • Jahr 2027: 87 %
  • Jahr 2028: 88 %
  • Jahr 2030: 90 %
  • Jahr 2031: 91 %
  • Jahr 2032: 92 %
  • Jahr 2033: 93 %
  • Jahr 2034: 94 %
  • Jahr 2035: 95 %
  • Jahr 2036: 96 %
  • Jahr 2037: 97 %
  • Jahr 2038: 98 %
  • Jahr 2039: 99 %
  • ab Jahr 2040: 100 %

Nun kann man sich sicherlich Fragen, worin der Vorteil einer Rürup-Rente liegt, wenn diese im Nachhinein wieder besteuert wird. Die Einkünfte sind während des Berufslebens in der Regel wesentlich höher als im Rentenleben. Deswegen ist der Steuersatz während des Rentenbezuges wesentlich geringer als während des Berufslebens.
Ein weiterer Vorteil ist der sogenannte Zinseszinseffekt während der Einzahlungsphase auf das Kapital. Damit ist am Ende der Einzahlungsphase im Gegensatz zu einer alternativen Spar- bzw. Anlageform ein wesentlich größerer Kapitalbetrag vorhanden, natürlich durch den erzielten Steuervorteil der Rürup-Rente. Die Effekte des Zinseszinses sorgen dafür, dass die Basis-Rente in der Regel günstiger ist, als vergleichsweise eine private Anlageform. In den allermeisten Fällen überwiegen somit die Steuervorteile der Basis-Rente.

Steuervorteile Rürup-Rente – Alterseinkünfte sind entscheidend

Ab und an sind die Einkünfte im Halter hoch. In diesen Fällen ist der erzielte Steuervorteil der Rürup-Rente geringer. Damit entstehen im Rentenalter hohe Steuersätze. Damit steigt die Steuerlast auf die Basis-Rente.
Jeder der weiß, dass er beispielsweise Immobilienvermögen, etc. erbt, sollte eher Abstand zu einer Rürup-Rente nehmen. Solch ein Erbe kann unter Umständen zu einem hohen zu versteuernden Einkommen im Rentenalter führen.
Durch die entstehende hohe Steuerlast würde sich im Alter der Steuervorteil der Rürup-Rente wieder aufzehren. Der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person müsste in diesem Falle ein sehr hohes Alter erleben, damit eine positive Rentabilität entsteht.
Andererseits besteht in diesem Stall durch die hohe Steuerlast ein Luxusproblem. Sind Steuerlast und Einkünfte im Alter gleichermaßen hoch, besteht kein wirkliches Problem.

Den Rürup-Renten Steuervorteil sollten unbedingt alle Selbstständigen nutzen, welche die Basis-Rente als Grundsicherung einsetzten möchten. Der Basis-Renten Steuervorteil fällt besonders bei einer hohen Steuerlast hoch aus.

Rürup-Rente – Die Vorteile auf einen Blick

Wegen der im Jahr 2005 durchgeführten gesetzlichen Reform zur Altersvorsoge durch das sogenannte Alterseinkünftegesetz, gibt es für besser Verdienende, Freiberufler und Selbstständige nur noch sehr wenige Möglichkeiten die Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend zu machen und absetzen zu können.
Deswegen lohnt sich der Abschluss zum einen wegen der Steuerbegünstigung der Rürup-Rente. Daneben besteht ein Pfändungsschutz während der Ansparphase und es ist eine individuelle und flexible Besparung des Vertrages möglich. Zweiteres ist gerade für Freiberufler und Selbstständige ein großer Vorteil, da diese selten genau vorhersagen können, wie hoch die jährlich erzielten Einkünfte ausfallen. Damit nutzen viele aus dieser Berufsgruppe die Möglichkeit am Jahresende eines jeden Jahres flexible Zuzahlungen zu leisen. Damit kann durch Abstimmung mit dem eignen Steuerberater die Steuerlast erheblich reduziert und gleichzeitig für das Rentenalter optimal vorgesorgt werden.
Wer noch dazu eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit abschließt, kann auch diese voll steuerlich geltend machen. Eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen kann nur im Rahmen der herkömmlichen Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Diese haben die allermeisten Selbstständigen und Angestellte bereits voll ausgeschöpft. Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rürup-Rente gekoppelt, zählen diese

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