Beginnt ein junger Mensch eine Ausbildung, endet in der Regel der Anspruch auf einen Platz in der Familienversicherung der Eltern. Und dennoch bleibt der Auszubildende versicherungspflichtig. Um abgesichert und rechtlich konform zu sein, sollte man sich also rechtzeitig darüber informieren, welche Optionen es gibt und welche in der persönlichen Situation am besten infrage kommen. Bei Kosten, Wahlrechten und Fristen können erhebliche Unterschiede greifen, derer man sich schon vor der Auszahlung des ersten Gehalts bewusst sein sollte.
Inhaltsangabe
Das Ende der Familienversicherung
In der Regel gilt, dass alle, die mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen, aus der Familienversicherung ausscheiden. Seit dem 1. Januar 2026 liegt diese bei 603 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass ein Azubi prinzipiell weiter über die Familienversicherung versichert werden kann, sofern sein Einkommen unter 603 Euro pro Monat liegt, doch das ist nur bei den wenigsten Ausbildungen der Fall. Deshalb muss meist eine gesonderte Krankenversicherung Ausbildung abgeschlossen werden.
Die Qual der Wahl
Die gute Nachricht für alle Azubis ist, dass sie das volle Wahlrecht haben und nicht automatisch zur Krankenkasse der Eltern gehören müssen. Wichtig ist nur, dass sie die entsprechenden Fristen einhalten, denn die Anmeldung muss zu Beginn der Ausbildung erfolgen. Wer sich nicht rechtzeitig selbst entscheidet, wird vom Ausbilder selbst bei der bisher zugeordneten Kasse, also in der Regel der Kasse der Familienversicherung, angemeldet. Was die Vergleichskriterien angeht, sollten verschiedene Aspekte betrachtet werden. Zu ihnen gehören der Zusatzbeitrag, der beim knappen Azubi-Budget einen echten Unterschied machen kann, sowie die Leistungen, bei denen zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung und Impfungen für Reisen sowie Osteopathie dazukommen können. Auch Bonusprogramme wie Cash-Prämien für Fitnessstudio-Mitgliedschaften und andere Formen der Vorsorge können für Azubis Sinn ergeben.
Wer was zahlt
Was die Abrechnung angeht, werden die Beiträge paritätisch finanziert, denn Arbeitgeber und Azubis teilen sich den Beitrag der Kranken- und Pflegeversicherung jeweils zur Hälfte. Die Summen, die die Arbeitgeber zahlen, landen dabei zu keinem Zeitpunkt auf dem Konto des Azubis und werden stattdessen automatisch vom Bruttogehalt einbehalten. Ein Sonderfall gilt, wenn der Azubi als Geringverdiener klassifiziert ist, denn dann zahlt der Arbeitgeber die Sozialversicherungbeiträge komplett allein.
Der Sonderfall der Privatversicherung
Besondere Regeln gelten, wenn sich der Azubi für eine private Krankenversicherung entscheidet. Wer zum Beispiel eine Ausbildung im öffentlichen Dienst macht, kann aufgrund der Beihilfe oft in erster Wahl die private Krankenversicherung greifen. Für alle anderen Azubis kann es schwierig sein, in die private Versicherung zu wechseln, da die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung Vorrang hat.Besondere Regeln gelten, wenn sich der Azubi für eine private Krankenversicherung entscheidet. Wer zum Beispiel eine Ausbildung im öffentlichen Dienst macht, kann aufgrund der Beihilfe oft in erster Wahl die private Krankenversicherung greifen. Für alle anderen Azubis kann es schwierig sein, in die private Versicherung zu wechseln, da die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung Vorrang hat.
Bereit für den Ausbildungsstart
Zuallererst gilt also, rechtzeitig vor dem Ausbildungsstart die Kasse zu wählen und dem Arbeitgeber die Mitgliedsbescheinigung vorzulegen. Sobald die Versichertenkarte in der Post kommt, sollte das alte Kärtchen entsorgt werden. Und anschließend lohnt es sich, die Zusatzversicherungen zu prüfen und gegebenenfalls eine Zahnzusatz- oder Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Auf diesem Weg schaffen viele Azubis den ersten Schritt hin zum Titel der Fachkraft und zur finanziellen Unabhängigkeit.
