Ausgabeaufschlag – Finanzlexikon

Zu den Kosten, die im Fondsgeschäft entstehen, gehört der sogenannte Ausgabeaufschlag. Dieser fällt direkt beim Kauf von Fondanteilen an und stellt eine einmalige Gebühr dar. Die Fondsverwaltung erhebt diese Kosten quasi als eine Art „Eintrittsgebühr“. Aufgrund dieser Kosten wird aus Sicht des Anlegers effektiv weniger Kapital angelegt als er eingezahlt hat. Im Gegenzug für die Entrichtung des Ausgabeaufschlages berechnen Fondsgesellschaften allerdings geringere laufende Kosten. So sind beispielsweise die jährlich berechneten Verwaltungskosten bei Fonds mit einbehaltenen Ausgabeaufschlag relativ gering. Aus diesem Grund eignen sich Fonds mit Ausgabeaufschlag in der Regel für möglichst langfristig konzipierte Geldanlagen.

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