Abgeltungssteuer – Finanzlexikon

Kurzfassung:
Seit dem Jahr 2009 existiert die Abgeltungssteuer, welche die bis dahin gültige Kapitalertragsteuer ersetzt hat und zur Versteuerung von Kapitalerträgen dient. Sie beträgt pauschal 25% der angefallenen Erträge. Neben der Abgeltungssteuer wird ein sogenannter Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der berechneten Abgeltungssteuer erhoben. Um einen Abzug der Abgeltungssteuer zu verhindern, kann ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Dieser ist für Alleinstehende auf 801 Euro und für zusammen veranlagte Ehegatten auf 1602 Euro jährlich begrenzt. Erträge, welche diese Grenze überschreiten, würden wiederum mit der Abgeltungssteuer belegt. Eventuell zu viel gezahlte Abgeltungssteuer kann gegen entsprechenden Nachweis über die Einkommensteuererklärung erstattet werden.

Wie funktioniert die Abführung der Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer wird von den deutschen Banken und Brokern automatisch an das Finanzamt überwiesen – also dorthin, wo die Veräußerungsgewinne und die fällige Steuer anfallen. Dieses Prinzip wird als Quellensteuer bezeichnet. In diesem Falle erstellt die Bank, bei der das Sparbuch geführt wird, jährlich eine Übersicht über alle Kapitalerträge und schickt sie dem Steuerzahler zu. Gleichzeitig überweist sie die geschuldete Pauschalsteuer direkt an das zuständige Finanzamt.

Man muss sich also erstmal um nichts kümmern.

Wann lohnt es sich, die KAP-Anlage einzureichen?

In drei Fällen lohnt es sich, den KAP-Anhang in der Steuererklärung auszufüllen:

  1. Der persönliche Grenzsteuersatz eines Investors ist niedriger als die Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich eventuellem Solidaritätszuschlag.
  2. Ausländische Quellensteuern wurden nicht auf die Abgeltungssteuer angerechnet.
  3. Die Freistellungsaufträge bei mehreren Banken wurden falsch verteilt. Somit wurde der Freibetrag nicht berücksichtigt und bei einer Bank fiel die Abgeltungssteuer an. Durch das Ausfüllen der Anlage KAP bekommt der Anleger die zu viel gezahlte Steuer zurück.

Kritik an der Abgeltungsteuer

„Ein Steuergeschenk für die Reichen“ lautete die Schlagzeile des Nachrichtensenders n-tv und brachte damit den größten Kritikpunkt auf den Tisch: Da die Abgeltungssteuer unabhängig vom Gesamteinkommen erhoben wird, zahlen Reich und Arm den gleichen Steuersatz. So wird oft die Frage gestellt, ob die Abgeltungssteuer wirklich gerecht ist. Denn nach allgemeinem Verständnis / Rechtsempfinden  sollten besser Verdienende stärker belastet werden.

 

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