Basiszinssatz – Finanzlexikon

Der sogenannte Basiszinssatz ist maßgeblich für die Berechnung des Verzugszinssatzes. Dieser ist beispielsweise dann wichtig, wenn es um Ausgleichs- und Schadenersatzzahlungen geht. Der Verzugszins errechnet sich aus dem Basiszinssatz zuzüglich eines Aufschlages in Höhe von 5%. Dadurch, dass der Basiszinssatz derzeit bei 0,12% liegt, ergibt sich ein Verzugszinssatz von 5,12%. (Stand April 2012).

Die Ermittlung des Basiszinssatzes wird am 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres vorgenommen. Seine Höhe orientiert sich am Zinssatz für die jüngste Hauptfinanzierungsoperation, welcher der Europäischen Zentralbank als Steuerungsinstrument dient. Im Allgemeinen passt sich Basiszinssatz und somit auch Verzugszinssatz den Änderungen des Zinsniveaus an.

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