Aktienanlagen: Sinnvoll in Zeiten von Schuldenkrise und Abgeltungssteuer?

Gerade in Zeiten der europäischen Schuldenkrise erfreuen sich Aktien bei deutschen Anlegern wachsender Beliebtheit. Nach Angaben des Deutschen Aktieninstituts (DAI) stieg die Gesamtzahl der Deutschen, die direkt oder indirekt (z.B. über Aktienfonds) in Aktien investiert haben im ersten Halbjahr 2012 um beachtliche 17,1 Prozent. Als Hauptgründe für diesen Anstieg gelten niedrige Zinssätze bei klassischen Anlagemöglichkeiten sowie Inflationsängste.

Aufgrund von niedrigen Zinssätzen bei klassischen Anlageformen und Inflationsängsten investieren immer mehr Privatanlager ihr Geld in Aktien. Internetportale erleichtern dabei oft den Einstieg in den Aktienhandel. Bild: © helix – Fotolia.com

Gleichzeitig erleben auch Online-Finanzportale einen regen Zulauf. Gerade wer noch relativ neu im Aktiengeschäft ist, findet hier sinnvolle Tipps und kann sich über aktuelle Börsennachrichten und -entwicklungen auf dem Laufenden halten. Kernstück von Sharewise sind Aktienempfehlungen, die nach dem so genannten „Wisdom Of The Crowds“-Prinzip funktionieren: Jeder Benutzer kann Empfehlungen aussprechen. Besondere Relevanz wird jedoch Empfehlungen von Benutzern beigemessen, deren Prognosen bereits in der der Vergangenheit häufig zutreffend waren. Dem Benutzer wird es so ermöglicht, das Börsenwissen vieler anderer für die eigene Kaufentscheidung zu nutzen, wenngleich natürlich gewisse Grundkenntnisse des Aktienmarktes und ein gesunder Menschenverstand seitens des Anlegers dennoch weiterhin von Nöten sind.

Der Zulauf von immer mehr Privatinvestoren an den Aktienmarkt ist durchaus nachvollziehbar, denn die Kapitalanlage in Aktien und Aktienfonds hat sich vor allem im Rahmen des längerfristigen Vermögensaufbaus und der finanziellen Altersvorsorge bewährt. Doch auch spekulativ eingestellte Anleger schätzen die Möglichkeit, mittels Aktienanlagen relativ hohe Renditen erzielen zu können. Nicht zuletzt die steuerlich günstige Behandlung von Kursgewinnen hat die Anlage in Aktien und Aktienfonds auch für viele Privatanleger interessant gemacht. Denn die Erzielung von Kursgewinnen war bis vor einigen Jahren unter bestimmten Bedingungen noch komplett steuerfrei möglich.

Seit dem Jahr 2009 existiert die so genannte Abgeltungssteuer, die grundsätzlich eine Vereinfachung der Handhabung der Versteuerung von Kapitalerträgen darstellt. Allerdings muss klar festgehalten werden, dass die Abgeltungssteuer eine Verschlechterung für alle Anlagen bedeutet, mit denen Kursgewinne erzielt werden können. Während Kursgewinne bis 2009 noch in unbegrenzter Höhe steuerfrei zu erwirtschaften waren, wenn das entsprechende Wertpapier mindestens 12 Monate genutzt wurde, macht die Abgeltungssteuer keinen Unterschied mehr zwischen Zinserträgen und Kursgewinnen. Kursgewinne werden demnach mit pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer belegt. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent des Steuerbetrages, sodass der Anleger letztlich insgesamt bei einem Steuersatz von knapp 27 Prozent liegt. Dieser Wert gilt pauschal und ist für jeden Anleger identisch.

Einzige Chance: Altanlagen bestehen lassen

Wie erwähnt, existiert die Abgeltungssteuer seit dem Jahr 2009. Alle Anlagen, die seit dem 01.01.2009 getätigt werden, unterliegen automatisch dieser Steuer. Alle bis dahin abgeschlossenen Geldanlagen jedoch nicht. Für sie gilt die bis dahin gängige Regelung der Kapitalertragssteuer. Die im Rahmen dieser Altregelung festgelegte Steuerfreiheit für Kursgewinne gilt also auch noch für zukünftige Gewinne. Wird eine solche „Altanlage“ beispielsweise erst jetzt mit einem Gewinn veräußert, gelten die Vorteile der Kapitalertragssteuer. Unter der Bedingung, dass die Anlage mindestens 12 Monate bestand, können Gewinne in unbegrenzter Höhe vereinnahmt werden – und das vollkommen steuerfrei. Da diese Anlagen bereits seit mindestens Ende 2008 bestehen müssen, wäre diese Vorgabe naturgemäß erfüllt. Aufgrund dieser möglichen Steuerfreiheit ist es gegebenenfalls sehr ratsam, vor 2009 abgeschlossene Anlagen bestehen zu lassen. Zumindest, wenn es sich um getätigte Investitionen handelt, deren Anlageerfolg bei derzeitiger Veräußerung negativ wäre. Die Chance auf zukünftige steuerfreie Kursgewinne sollte nicht „zerstört“ werden. Lediglich anlagetechnische Entscheidungen – zum Beispiel die Gefahr deutlich höherer Kursverluste – sollten in diesem Fall zu einem Verkauf führen.

Komplizierte Regelung: Die steuerliche Anrechnung von Kursverlusten

Wie erwähnt, stellt die Abgeltungssteuer langfristig durchaus eine Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalerträgen dar. In einer „Übergangsphase“, in der wie beschrieben Altanlagen jedoch noch nach dem bis Ende 2008 gültigen Steuerrecht besteuert werden, können bestimmte Aspekte jedoch sehr kompliziert werden. Das gilt zum Beispiel für die Ausrechnung von Kursgewinnen und Kursverlusten. Ein Steuerpflichtiger muss grundsätzlich nur den (positiven) Saldo dieser Gewinne versteuern. Demnach kann er erlittene Verluste von erzielten Gewinnen abziehen und mindert somit seine Steuerschuld. In der Praxis kommt es jedoch nicht selten zu Verwirrung, da vor 2009 erlittene Verluste nicht mit aktuell erzielten Erträgen verrechnet werden dürfen. Theoretisch gilt das auch umgekehrt, obwohl es keinen Einfluss auf eine Besteuerung hätte, denn mit vor 2009 getätigten Aktienanlagen sind erzielte Kursgewinne wie bereits beschrieben ohnehin steuerfrei.

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