Hausratversicherung: Versicherungssumme nicht zu gering wählen!

Diebstahl wird üblicherweise von der Hausratversicherung abgedeckt. Bei Schmuck und sonstigen Wertsachen gelten jedoch meist besondere Bestimmungen und Begrenzungen. Bild: © Dan Race - Fotolia.com

Im Laufe des Lebens steigern sich der Umfang und somit meistens auch der Wert des so genannten Hausrates. Dazu gehören alle Dinge des Haushaltes, die dem Gebrauch oder Verbrauch dienen, also sowohl das Mobiliar, als auch Geschirr und Bekleidung und sogar Nahrungsmittel. Wird der Hausrat beschädigt oder gar zerstört, stellt dies oftmals einen großen finanziellen Schaden dar. Um sich entsprechend abzusichern, kann die so genannte Hausratversicherung genutzt werden. Diese ersetzt sowohl Schäden am Hausrat als auch Verlust desselben durch Einbruchdiebstahl.

Im Rahmen des Abschlusses einer Hausratversicherung wird eine Versicherungssumme festgelegt, deren Höhe sich am Wert des Hausrates orientieren sollte. Da der eigentliche Wert eines Hausrates nur schwer zu schätzen ist, empfehlen die meisten Versicherer eine Versicherungssumme von 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Wer beispielsweise auf 75 Quadratmeter wohnt, sollte demnach eine Versicherung mit einer Versicherungssumme von 48750 Euro nutzen. Liegt ein Schaden vor, entspricht die Versicherungssumme der maximalen Entschädigungsgrenze je Schadensfall. Darüber hinausgehende Schäden würden nicht vom Versicherer ersetzt.

Diebstahl wird üblicherweise von der Hausratversicherung abgedeckt. Bei Schmuck und sonstigen Wertsachen gelten jedoch meist besondere Bestimmungen und Begrenzungen. Bild: © Dan Race – Fotolia.com

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, auf eine mögliche Unterversicherung zu achten. Viele Menschen gehen davon aus, dass die Versicherungssumme lediglich eine maximale Entschädigungsgrenze darstellt und somit letztlich keinen Einfluss im Falle kleinerer Schäden hat. So kommt es, dass Hausratversicherungen bewusst mit relativ geringen Versicherungssummen abgeschlossen werden, um Beitrag zu sparen. Doch auch bei kleinen Schäden zahlt die Versicherung den Schaden nur dann vollständig, wenn auch der gesamte Hausrat voll versichert ist. Im Falle einer Unterversicherung werden auch kleine Schäden nur anteilig erstattet. Legt ein Versicherter beispielsweise nur eine Versicherungssumme fest, die dem hälftigen Wert seines Hausrates entspricht, werden auch geringere Schäden nur hälftig ersetzt. Erst ab den bereits erwähnten 650 Euro je Quadratmeter Versicherungssumme bieten die meisten Anbieter einen sogenannten Unterversicherungsverzicht an. Wird dieser vereinbart, erfolgt im Schadensfall keine Prüfung mehr auf eventuelle Unterversicherung. Schäden werden demnach immer in voller Höhe erstattet.

Eine Ausnahme bilden hier sogenannte Wertsachen. Darunter fallen unter anderem Bargeld, Pelze, Gemälde und sonstige Sammlerstücke wie etwa wertvolle Briefmarken. Diese werden oftmals generell nur zu 20% ersetzt oder nur bis zu einem bestimmten Maximalbetrag, bei Bargeld oft 1000 Euro, ersetzt.

Die monatlichen Kosten für die Hausratversicherung richten sich zum einen natürlich nach der gewählten Versicherungssumme, aber auch nach anderen Faktoren wie individuellen Einschlüssen und der Lage des versicherten Objektes. So sind Hausratversicherungen in Gebieten mit hoher Einbruchrate oder in überschwemmungsgefährdeten Gebieten natürlich teurer als in hiervon nicht betroffenen Gebieten. Auch sind die Tarife der verschiedenen Versicherungsgesellschaften oft unterschiedlich. Es empfiehlt sich daher, vor Abschluss einen Preisvergleich zur Hausratversicherung im Internet durchzuführen. Hier kann man in der Regel die gewünschten Versicherungsbedingungen auswählen und seinen genauen Wohnort eingeben, und erhält dann eine Auflistung der in Frage kommenden Angebote.

Neben der Festlegung der Versicherungssumme werden bei Abschluss einer Hausratversicherung weitere wichtige Vereinbarungen getroffen. So sind beispielsweise Überspannungsschäden nur bis zu einer prozentualen Höchstgrenze mitversichert. Versicherte sollten diese möglichst hoch festlegen, da solche Schäden tendenziell zunehmen – zumindest in einigen Regionen. Auch der Einschluss von Fahrraddiebstählen ist möglich, muss jedoch separat vereinbart werden.

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