Umziehen für den Traumjob? So bleiben die Umzugskosten im Rahmen

Wer seinen Traumjob in der freien Wirtschaft sucht, muss heutzutage oft örtlich flexibel sein. Das gilt sowohl in der Finanzbranche wie auch in den meisten anderen Bereichen. Nicht selten liegt die Traumstelle zu weit vom derzeitigen Wohnsitz entfernt, um sie täglich durch Pendeln erreichen zu können. Der Jobwechsel wird dann zwangsläufig von einem Wohnortwechsel begleitet. Sogar innerhalb einer Arbeitsstelle kann es unter Umständen nötig werden, den Arbeitsort und als Konsequenz auch den Wohnort zu wechseln. Doch ein Umzug ist immer auch mit nicht zu unterschätzenden Kosten verbunden. Gerade wer häufiger umziehen muss, sollte daher einige einfache Spartipps beachten.

Den Umzug von der Steuer absetzen

Wer berufsbedingt umziehen muss, sollte sich über Steuervergünstigungen und weitere Sparmöglichkeiten informieren. Bild: © ExQuisine – Fotolia.com

Bei berufsbedingten Umzügen können in der Regel die gesamten Kosten oder zumindest ein großer Teil der Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Ein berufsbedingter Umzug liegt dabei der Gesetzeslage nach immer dann vor, wenn sich die Fahrzeit des Umziehenden von und zu seiner Arbeitsstelle um täglich mindestens eine Stunde verkürzt. Außerdem liegt ein berufsbedingter Umzug auch dann vor, wenn beispielsweise auf Veranlassung des Arbeitgebers eine werkseigene Wohnung am Arbeitsplatz bezogen bzw. geräumt werden muss. Absetzbar sind dann grundsätzlich fast alle anfallenden Kosten. Neben den Kosten für die Beförderung des Umzugsguts und den eigenen Reisekosten sind das zum Beispiel auch die Kosten für die vorausgegangene Wohnungssuche und die Maklergebühren und sogar Kosten für Nachhilfeunterricht, den die eigenen Kinder eventuell benötigen, um auf das Leistungsniveau der Klasse an der neuen Schule gebracht zu werden. Man sollte daher bei jeglichen im Rahmen des Umzuges entstehenden Kosten, auch wenn man sie zunächst nicht für absetzungsfähig hält, genau prüfen, ob sie nicht doch geltend gemacht werden können.

Beim Möbeltransport sparen

Benötigt man für den Transport seiner Möbel eine Spedition, so sollte man vorher verschiedene Angebote einholen. Auch sollte man sich überlegen, welche Leistungen man genau in Anspruch nehmen möchte. Viele Speditionen bieten neben dem reinen Transport auch Zusatzleistungen wie etwa das Packen von Umzugskartons oder den Ab- und Aufbau von Möbeln an. Je mehr dieser Tätigkeiten man jedoch selbst übernimmt, desto günstiger wird natürlich der Umzug. Hat man nur eine relativ kleine Menge an Möbeln zu transportieren und ist zeitlich flexibel, so bietet sich unter Umständen das Sparen mit einer Beiladung an. Das bedeutet, dass ein Spediteur den übrigen Stauraum auf einem nicht ausgelasteten Transport zur Verfügungs stellt. Diese Transportmethode ist in der Regel deutlich günstiger, jedoch muss man oftmals einige Zeit warten, bis der beauftragte Spediteur einen geeigneten Transporter bereitstellen kann.

Bei Schönheitsreparaturen die Rechtslage beachten

Oft verlangen Vermieter beim Auszug aus der alten Wohnung, dass der ehemalige Mieter Schönheitsreparaturen wie beispielsweise das Streichen oder Tapezieren der Wände vor seinem Auszug selbst vornimmt. Die Gesetzeslage sieht jedoch vor, dass solche Reparaturen, solange sie durch sachgemäßen Gebrauch entstanden sind, vom Vermieter durchzuführen sind. Als ehemaliger Mieter ist man nur dann zur eigenständigen Durchführung verpflichtet, wenn dies so im Mietvertrag geregelt ist. Doch auch wenn der Mietvertrag eine entsprechende Klausel aufweist, sollte man dennoch die genaue Gesetzeslage prüfen, falls der Vermieter ungewöhnlich aufwändige Reparaturmaßnahmen fordert. Die Instandsetzung von Parkettböden oder Streicharbeiten im Keller gehören beispielsweise nicht zu den Schönheitsreparaturen.

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