Wichtig beim Abschluss einer Rentenversicherung: Rentengarantiezeit und flexible Ablaufphase

Dass das Thema Altersvorsorge aktueller ist als je zuvor, zeigen die derzeitigen politischen Bestrebungen rund um eine Zusatzversorgung für Geringverdiener. Viele Experten gehen davon aus, dass es vor allem dieser Personenkreis schwer haben wird, im Rentenalter seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Der Grund dafür liegt in relativ geringen Beiträgen dieser Menschen in die gesetzlichen Rentenkassen. Daraus resultieren wiederum geringe Altersrenten. In diesem Zusammenhang wird eine zunehmende Altersarmut befürchtet, welche nicht nur die einzelnen Betroffenen, sondern auch die Sozialgemeinschaft belasten wird. Denn erhält ein Rentner nur eine sehr geringe Altersrente wird diese durch die sogenannte Grundsicherung aufgestockt. Diese entspricht praktisch dem Existenzminimum.

Beim Abschluss einer Rentenversicherung sollte man unbedingt eine Rentengarantiezeit und möglichst auch auf flexible Ablaufphase vereinbaren. Bild: © flashpics – Fotolia.com

Aus diesem Grund ist eigene private Vorsorge wichtig. Nur so kann das Risiko späterer Altersarmut minimiert werden. Vergleichsweise viele Menschen nutzen dazu eine Rentenversicherung. Diese ermöglicht die regelmäßige Ansparung von Kapital während einer festgelegten Ansparphase. Ist diese vorüber, steht dem Sparer eine monatliche Rentenzahlung zur Verfügung, welche letztlich bis an sein Lebensende ausgezahlt wird. Alternativ kann auch die Zahlung einer einmaligen Kapitalabfindung gewählt werden. In diesem Fall entfällt die regelmäßige Ausschüttung der Rente jedoch.

In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig, sich vor dem Abschluss einer Rentenversicherung über die Möglichkeiten eines solchen Vertrages zu informieren. Denn aufgrund des sehr langfristigen Sparcharakters dieser Versicherung sollten Interessenten keine voreiligen Entscheidungen treffen – sonst besteht die Gefahr von Nachteilen. Die meisten Anbieter ermöglichen beispielsweise eine sogenannte Rentengarantiezeit. Diese vertraglich zu vereinbaren ist äußerst wichtig. Die Rentengarantierzeit greift im Fall der späteren Wahl einer regelmäßigen Rentenzahlung. Erreicht der Sparer das Ablaufalter der Ansparphase, beginnt die Auszahlung der regelmäßigen Rente. Stößt ihm kurz danach etwas zu und er verstirbt, entfallen weitere Auszahlungen, wenn keine vereinbarte Rentengarantiezeit existiert. Denn wie beschrieben werden die Auszahlungen lediglich bis zum Todeszeitpunkt vorgenommen. In diesem Fall hätte ein Sparer also deutlich mehr eingezahlt, als der Versicherer letztlich ausschüttet. Die Besparung des Vertrages war praktisch umsonst, was große finanzielle Nachteile für den Sparer bedeutet. Eine Rentengarantiezeit stellt jedoch sicher, dass eine Rente mindestens über den festgelegten Garantiezeitraum hinweg fließt. Wenn sie nicht an den Sparer ausgezahlt wird, dann wenigstens an dessen Angehörige bzw. Erben. Üblich sind Rentengarantiezeiten von 5 oder 10 Jahren. Je länger die festgelegte Rentengarantiezeit, desto besser für den Vertragsinhaber.

Ein weiterer wichtiger Punkt, auf denen Sparer im Rahmen des Vertragsabschlusses einer Rentenversicherung achten sollten, ist die sogenannte flexible Ablaufphase. Bietet der Versicherer diese Möglichkeit an, sollten Kunden davon Gebrauch machen. Bei Wahl dieser Option besteht die Möglichkeit, anstelle eines festgelegten Ablauftermins einen Zeitraum zu bestimmen, innerhalb dessen der Abruf der Versicherungsleistungen beginnen kann – je nach späterem Wunsch. So legen viele Versicherte beispielsweise eine Ablaufphase fest, die von ihrem 60. bis zum 70. Lebensjahr reicht. Je nach den dann gültigen Lebensumständen kann der Vertrag eher oder eben später abgerufen werden. Die Flexibilität des Versicherungsvertrages erhöht sich auf diese Weise erheblich. Natürlich werden die Ablaufleistungen bei späterem Abruf grundsätzlich immer höher ausfallen, als es bei frühzeitigem Abruf der Leistungen der Fall ist.

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