Erbschaften und Hartz 4: Anrechnung auf legalem Wege umgehen?

Empfänger von Sozialleistungen unterliegen relativ strengen Auflagen – zumindest finanziell gesehen. Zum Beispiel dürfen sie eventuelle Nebenjobs in nur sehr begrenztem Maße ausführen. Wird diese Regelung nicht eingehalten, erfolgt eine komplette Anrechnung der Einnahmen auf die Sozialleistungen. Verständlich, dass Betroffene oft verzweifelt und verärgert sind. Doch auch im Fall einer Erbschaft bestehen strenge Regelungen. Auch in diesem Zusammenhang erzielte Einnahmen werden angerechnet – als sogenanntes einmaliges Einkommen.

Erbschaft verschweigen?

Erbschaften werden als Einmalige Einkunft auf die Hartz IV Bezüge angerechnet. Die angerechnete Summe kann jedoch gemindert werden. Bild: © Bernd Leitner – Fotolia.com

Es ist gesetzlich festgelegt, dass ein Empfänger von Hartz 4, der in den Genuss einer Erbschaft kommt, diese der Arge anzeigen muss. Tut er dies nicht, drohen empfindliche Strafen. Bis zu 5000 Euro Bußgeld dürfen für entsprechende Verstöße verhängt werden. Für jemanden, der ohnehin finanziell in Bedrängnis ist, eine harte Strafe. Beweist man dem Betroffenen eine böswillige Absicht, dann kann es zudem zu einer Anzeige wegen Betruges kommen. Eine Erbschaft zu verschweigen, ist also nicht gerade zu empfehlen. Die Konsequenzen können enorme Auswirkungen haben.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Arge auch von sich aus herausfindet, dass es zu einer Erbschaft kam, ist ohnehin relativ hoch. Denn dadurch, dass Kreditinstitute dem Finanzamt gegenüber automatisch sogenannte Erbschaftssteuermeldungen erstellen, sorgt dafür, dass dieses genaue Kenntnis darüber erlangt. Zumindest alle Erbfälle ab bestimmten Summen sind dann den Behörden bekannt. Schöpft die Arge Verdacht, ist eine Informationsübermittlung von Finanzamt zu Jobcenter nur noch Formsache. Für einen Hartz 4 beziehenden Erben, der seine Begünstigung im Rahmen des Erbfalles verschweigt, bedeutet dies demnach ein enorm hohes Risiko. Die Erbschaft zu verschweigen bringt dem Erben demnach anstatt der erhofften Ersparnis in der Regel nur Ärger ein.

Erbschaft „klein rechnen“

Wie beschrieben, wird eine Erbschaft auf den Erhalt von Hartz 4 angerechnet. Damit müssen sich Betroffene arrangieren. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Auswirkungen einer Gegenrechnung gegen die Sozialleistungen zu vermindern. Der Gesetzgeber sieht vor, dass nur tatsächlich zugeflossene bzw. verbliebene Erbanteile berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass alle Kosten, die dem Betroffenen im Rahmen des Erbfalles entstanden sind, in der Berechnung des Abzuges zugute gehalten werden müssen. Man sollte also alle Rechnungen, die zu begleichen sind, dringend sorgfältig aufbewahren und schließlich auch einreichen. Kosten entstehen im Zusammenhang mit einem Erbfall immer. Die komplette Beerdigung beispielsweise ist ein relevanter Kostenpunkt. Auch die für die bei uns verbreitete Bürokratie entstehenden Abgaben werden berücksichtigt. Erbunterlagen kosten beispielsweise immer Geld. Wer einen Erbschein beantragt, muss diesen bezahlen. Und in den meisten Fällen ist dieser nicht gerade billig.

Einen Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*