Als Existenzgründer richtig abgesichert sein: Die wichtigsten Versicherungen für Selbständige

Das Hobby zum Beruf machen, der eigene Chef sein, flexible Arbeitszeiten genießen – viele Deutsche träumen aufgrund dieser Vorzüge von der Selbstständigkeit. Doch wer seinen Traum wahrmachen möchte, muss sich zunächst mit zahlreichen Formalitäten befassen. Unter anderem stellt sich dem Existenzgründer auch die Frage nach dem geeigneten Versicherungsschutz. Bisher waren Berufstätigkeit und berufliches Umfeld, inklusive dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte, als unselbständiger Arbeiter oder Angestellter weitestgehend durch den Arbeitgeber geregelt. Das ist zukünftig alles anders. Der Unternehmer oder Freiberufler ist für sich allein verantwortlich, jetzt steht er auf der Seite seines bisherigen Arbeitgebers und muss seine Selbständigkeit selbst absichern. Darüber hinaus muss er auch prüfen, welche Konsequenzen sich aus dieser neuen Selbständigkeit bezüglich des Versicherungsschutzes bisher mitversicherter Familienmitglieder ergeben.

Den Betrieb absichern

Viele Deutsche träumen davon, ihr eigener Chef zu sein. Doch wer den Schritt in die Selbstständigkeit tatsächlich wagt, sollte sich zunächst einmal mit der nötigen Absicherung beschäftigen. Bild: © DOC RABE Media – Fotolia.com

Analog zur Privathaftpflichtversicherung wird auf jeden Fall eine gewerbliche Haftpflichtversicherung benötigt, und zwar vom ersten Tage der Selbständigkeit an. Je nach Art der Selbständigkeit handelt es sich dabei um eine Berufs- oder um eine Betriebshaftpflichtversicherung. Auf jeden Fall muss gewährleistet sein, dass Schadensersatzansprüche aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die der Selbständige verursacht oder verschuldet, von der Versicherung beglichen werden.

Im Prinzip als Pendant zur privaten Hausratversicherung zu verstehen ist die Geschäftsinhaltsversicherung, die ebenfalls für die meisten Existenzgründer empfehlenswert ist. Hierbei werden alle Sachgegenstände, die zu dem neu gegründeten Unternehmen oder zur Freiberuflichkeit gehören, versichert. Die Versicherungssumme sollte dem jeweiligen Neuwert entsprechen. Abhängig von dem Unternehmen oder von der Tätigkeit als Freiberufler bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten an, um dieses Risiko rundherum zu versichern. Eine ergänzende Elementarschadenversicherung sorgt für Schadenersatz bei Naturereignissen wie Überschwemmung oder Schneedruck. Und die Ertragsausfallversicherung gleicht Umsatz- sowie Einnahmeeinbußen aus, die zum Beispiel aus einem Feuerschaden resultieren können.

Je nach Branche und damit je nachdem welche Arten von Sachvermögen zum selbstständigen Geschäftsbetrieb verwendet werden, können zusätzlich spezielle Versicherungen nötig sein wie beispielsweise eine Fuhrparkversicherung oder eine Maschinenversicherung. Da sie nicht zur generellen Grundabsicherung gehören, soll auf diese hier nicht näher eingegangen werden. Nähere Informationen zu solchen speziellen Versicherungen erhält man im Internet auf diversen Versicherungsportalen.

Bei all diesen gewerblichen Versicherungen wird man auf jeweils sehr verschiedene Angebote mit unterschiedlichen Leistungsspektren, Absicherungssummen und Beiträgen stoßen. Es ist daher unumgänglich, sich zunächst selbst umfassend zu informieren und anschließend am besten ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann wahrzunehmen. Jede Selbständigkeit oder Freiberuflichkeit, jedes Unternehmen ist individuell gestaltet und zu bewerten. Je genauer der Versicherer den gewerblichen Versicherungsnehmer kennt, umso besser kann beraten und letztendlich versichert werden. Auf diese Weise lassen sich sowohl Unter- als auch Überversicherungen vermeiden.

Die Person absichern

Zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen für Selbständige und Existenzgründer gehören die Krankenversicherung sowie die damit verbundene Pflegeversicherung. Bisher hatte der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge zu diesen Versicherungen übernommen. Jetzt ist der Existenzgründer selbst zuständig, er kann zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung auswählen. Aber, er muss sich krankenversichern.

Zur existenziellen Absicherung für sich und seine Familie ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung vonnöten. Für eine kurzfristige Arbeitsunfähigkeit ist zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung empfehlenswert. Ein Arbeitnehmer erhält einige Wochen lang eine Lohnfortzahlung, anschließend bezieht er Krankengeld. Der Selbständige muss sich dementsprechend selbst versichern. Ist er aus gesundheitlichen Gründen kurz- oder längerfristig nicht mehr arbeitsfähig, so kann er weder Umsatz noch Gewinn generieren, während große Teile seiner Ausgaben meist erstmal unverändert weiterlaufen.

Eine private Altersvorsorge oder eine kapitalbildende Lebensversicherung sollten ebenfalls ins Auge gefasst werden. Wenn die Selbständigkeit beendet wird, kann das bisherige Einkommen auf diese Weise im Alter durch eine private Rente ersetzt werden.

Notwendig ist letztendlich noch eine Rechtsschutzversicherung. Auch ein friedfertiger Selbständiger kann sehr schnell mit Situationen konfrontiert werden, die eine Rechtsberatung bis hin zu einem Gerichtsprozess notwendig machen. Wenn er – berechtigt oder unberechtigt – verklagt wird, muss er reagieren. Eine Rechtsschutzversicherung bietet hier die nötige Sicherheit und verhindert, dass der Selbstständige hierfür das Geschäftsvermögen und im schlimmsten Falle auch sein Privatvermögen aufs Spiel setzten muss.

1 Kommentar zu "Als Existenzgründer richtig abgesichert sein: Die wichtigsten Versicherungen für Selbständige"

  1. Für Existenzgründer ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung zu Beginn der Selbstständigkeit nicht empfehlenswert. Existenzgründer sollten zunächst einmal als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Erst nachdem sich die Einkommenssituationen nachhaltig stabilisiert hat, können Gründer über einen Wechsel in die PKV nachdenken. Ein vor einiger Wechsel in einen Billigtarif der privaten Krankenversicherung ist nicht empfehlenswert. Diese Tarife beinhalten zum Teil schlechtere Leistungen als eine gesetzliche Krankenversicherung. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass in einer privaten Krankenversicherung jedes Familienmitglied unter Umständen einzeln versichert werden muss. Dies ist dann der Fall, wenn zum Beispiel der Ehepartner nicht über eine eigene Krankenversicherung verfügt. In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich.

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