Klagen gegen Griechenland: Wie private Anleger ihre Verluste aus Staatsanleihengeschäften zurückfordern können

Es war eine der größten Umschuldungen der Finanzgeschichte und ein harter Schlag für unzählige Anleger, als Anfang des Jahres die Besitzer griechischer Staatsanleihen hinnehmen mussten, dass ihre Anleihen – auch gegen ihren Willen – in andere Anleihen mit deutlich niedrigerem Wert eingetauscht wurden.

Wer zu dieser Zeit Griechenlandanleihen im Wert von 100 Euro besaß, erhielt im Tausch ein- bis zweijährige Anleihen des Rettungsfonds ESFS im Wert von 15 Euro sowie andere griechische Staatsanleihen mit hohen Laufzeiten von bis zu 30 Jahren im Wert von 31,50 Euro. Mit einem Schlag mussten Anleger einen Verlust von 53,5 Prozent des Nennwertes ihrer Anleihen hinnehmen. Ein Verlust, den vor allem private Anleger zu spüren bekamen, denn ein Großteil der Banken war gegen solche Ausfälle entsprechend versichert.

Wer hohe Verluste durch den Zwangstausch griechischer Anleihen hinnehmen musste, hat unter Umständen die Möglichkeit, über eine Klage Schadenersatz zu erhalten. Bild: © Oliver Muth – Fotolia.com

Die Rechtmäßigkeit dieser Umschuldung war von Anfang an rechtlich äußerst umstritten und für Anleger zum Zeitpunkt des Anleihenkaufs in dieser Form keineswegs abzusehen. Nach bislang geltendem Recht wäre ein Zwang zu einem solchen Anleihentausch nämlich in den allermeisten Fällen gar nicht durchsetzbar gewesen. Das Gesetz, dass den Tauschzwang letzlich doch möglich machte, wurde kurzerhand vom griechischen Parlament neu beschlossen.

Doch für die geprellten Anleger kommt es noch schlimmer, denn allein bei dem durch den Tausch entstandenen Verlust bleibt es nicht. Hinzu kommen weitere Verluste durch steuerliche Benachteiligungen. Wer neue Anleihen im Tausch erhalten hat, hat diese laut Banken auf dem Papier zu einem Kurs von 0 Euro gekauft. Verkauft nun ein Anleger seine 15 Euro ESFS-Anleihe, die er im Tausch gegen eine 100 Euro Griechenlandanleihe erhalten hat, für ihren Nennwert, so hat er auf dem Papier einen Gewinn von 15 Euro gemacht – und dieser muss voll versteuert werden. Der Anleger wird also im Prinzip gezwungen, für einen realisierten Verlust auch noch Steuern zu bezahlen.

Spekulanten sollen von Klagen ausgenommen sein

Das rechtlich zweifelhafte Vorgehen der Behörden beim Anleihentausch rief auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) auf den Plan. Diese prüfen bereits seit Beginn der Affäre, ob für geschädigte Anleger die Möglichkeit besteht, über eine Klage eine Entschädigung zu erhalten. Gegenüber der Wirtschaftswoche zeigten die Vereinigungen nun entsprechende Möglichkeiten auf. Sie machen jedoch auch deutlich, dass Entschädigungen in jedem Falle nur denjenigen Anlegern zukommen könnten, die beim Kauf der griechischen Staatsanleihen eine sichere Anlagemöglichkeit suchten und keine spekulativen Absichten hatten.

Die verschiedenen Klagemöglichkeiten

Der aussichtsreichste Weg sei es, direkt in Griechenland Klage einzureichen. Wer das tut, benötigt jedoch einen langen Atem und entsprechende Kenntnisse der griechischen Gesetzeslage. Das Verfahren könnte sich in Griechenland über bis zu 20 Jahre hinziehen.

Wer nicht den umständlichen Weg einer Klage in Griechenland gehen möchte, kann stattdessen in Deutschland vor einem Gericht am eigenen Wohnsitz Schadensersatzklage gegen Griechenland einreichen. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage sehen Experten der DSW bei mehr als 50 Prozent.

Als dritter Weg käme die Möglichkeit einer sogenannten Staatshaftungsklage in Betracht, bei der nicht Griechenland selbst, sondern der Deutsche Staat in die Verantwortung gezogen würde. Dies ist jedoch nur über einige rechtliche Umwege möglich und würde vermutlich ebenfalls ein langwieriges Verfahren nach sich ziehen.

Grundsätzlich sollten derzeit allerdings sowieso nach Ansicht der SdK nur diejenigen Anleger klagen, die über eine Rechtschutzversicherung verfügen. Andernfalls laufe man Gefahr, durch die Prozesskosten die ohnehin schon erfahrenen Verluste noch zu vergrößern.

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