Auslandsüberweisungen: Wie hoch sind die Gebühren und was muss sonst beachtet werden?

Für Auslandsüberweisungen ist oft ein BIC- bzw. SWIFT-Code notwendig. Bild: © Alterfalter - Fotolia.com

Unsere Welt befindet sich im Prozess der sogenannten Globalisierung. Dass bedeutet, dass sich die wirtschaftlichen Verläufe weltweit immer enger miteinander vernetzen. So werden beispielsweise viele Güter in Entwicklungsländern hergestellt, bevor sie in Industrieländern weiterverarbeitet werden. Dabei sind immer häufiger Zulieferfirmen tätig, welche natürlich entsprechend bezahlt werden. Das wiederum hat zufolge, dass grenzüberschreitende Kapitaltransaktionen im Wirtschaftsverkehr zunehmen, welche häufig mittels Überweisung – speziell mit einer Auslandsüberweisung – durchgeführt werden. Diese dient jedoch nicht nur der Abwicklung geschäftlicher Zahlungsvorgänge. Auch im privaten Bereich kommen solche Transaktionen vor. Beispielsweise dann, wenn eine Rechnung an einen privaten Vermieter einer Ferienunterkunft im Ausland gezahlt wird.

Für Auslandsüberweisungen ist oft ein BIC- bzw. SWIFT-Code notwendig. Bild: © Alterfalter – Fotolia.com

Auslandsüberweisungen unterscheiden sich nicht wesentlich von einer herkömmlichen Inlandsüberweisung. Ist der Auftrag durch den Zahlenden erfolgt, wird der Wunschbetrag dem Empfänger nach unterschiedlich langer Frist gutgeschrieben. Die Dauer der Überweisung hängt dabei vor allem vom Zielland und dem dafür nötigen Zahlungssystem ab. Überweisungen erfolgen jeweils in unbarer Form. Sowohl Zahlender als auch Zahlungsempfänger benötigen dafür ein Konto, das für den allgemeinen Zahlungsverkehr zugelassen ist. Es gibt jedoch verschiedene Formen der Auslandsüberweisung, von denen wir einige kurz vorstellen möchten. 

Die EU-Standardüberweisung

Die einfachste und schnellste Form einer solchen Transaktion ist die EU-Standardüberweisung (oft auch per SEPA-System). Diese kann für Transfers innerhalb des europäischen Raumes genutzt werden und ermöglicht Zahlungen bis zu Beträgen von 50.000 Euro. Das Besondere an der EU-Standardüberweisung ist, dass die Gebühren solcher Zahlungen nicht über denen gewöhnlicher Inlandsüberweisungen liegen dürfen. Das wurde im Rahmen der seit 2003 gültigen EU-Preisverordnung festgelegt. Die EU-Standardüberweisung gilt somit als kostengünstigste Auslandsüberweisung.

Weitere Möglichkeiten der Auslandsüberweisung

Sollen Zahlungen in Länder erfolgen, die nicht der Europäischen Währungsunion (EWWU) angehören, sind Auslandsüberweisungen komplizierter und auch kostenintensiver. Diese werden häufig per SWIFT-System abgewickelt. Alternativ dazu kann auch das TIPANET-System zur Durchführung dienen, dessen Kostenstruktur sich vom SWIFT-System unterscheidet. Beide Zahlungswege erfordern mehr Angaben bezüglich des Empfängers. So ist zum Beispiel der sogenannte BIC- bzw. SWIFT-Code der Empfängerbank nötig, um die gewünschte Zahlung durchführen zu können. Sowohl SWIFT-System als auch TIPANET-System lassen auch Zahlbeträge über 50.000 Euro zu. Ihre Abwicklung erfolgt über den sogenannten „Z1“-Beleg (auch: „Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr“).

Die bei solchen Auslandsüberweisungen anfallenden Kosten können sehr unterschiedlich sein. In erster Linie hängt das von den Banken ab, welche in die Zahlungsabwicklung eingebunden sind. Pauschale Vorgaben existieren nicht. Grundsätzlich kann jedoch vom Auftraggeber festgelegt werden, welcher Beteiligte der Transaktion die anfallenden Gebühren übernehmen wird. So ist sowohl die Übernahme dieser durch den Auftraggeber („OUR“ / „sender pays costs“), als auch eine Kostenübernahme durch den Zahlungsempfänger („BEN“ / „beneficiary pays costs“) möglich. Als Alternative dazu kann auch eine Teilung der Gebühren angewiesen werden („SHARE“ / „share costs“).

Meldepflicht für Auslandszahlungsverkehr

Um eine Erstellung der Außenwirtschaftsstatistik zu ermöglichen, sind umfangreiche Zahlungen ins Ausland meldepflichtig. So müssen alle Transaktionen an die Bundesbank gemeldet werden, deren Überweisungssumme sich auf 12500 Euro oder mehr beläuft. Zur Meldung wird das sogenannte „Z4“-Formular verwendet. In aller Regel wird dieses direkt vom Kreditinstitut ausgefertigt, das den Auftrag für die betreffende Transaktion entgegennimmt.

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