Kurz erklärt: Wozu dient ein Freistellungsauftrag?
In Deutschland können Anleger Kapitalerträge grundsätzlich nur steuerpflichtig vereinnahmen. So wird seit 2009 auf alle Arten von Erträgen die sogenannte Abgeltungssteuer erhoben. Völlig egal ob Zinserträge oder Kursgewinne – pauschal 25% werden ans Finanzamt abgeführt.