Berufsunfähigkeit: Welcher Schutz ist sinnvoll und nötig?

Der Leistungsdruck auf die arbeitende Bevölkerung nimmt stetig zu – vor allem der psychische Druck. Dabei handelt es sich nicht nur um eine gefühlte Entwicklung, sondern um eine durchaus belegbare Tatsache. Statistisch gesehen nimmt die Anzahl von Erkrankungen, die dieser Ursache geschuldet sind, deutlich zu. Vor allem fällt auf, dass davon nicht mehr nur überwiegend ältere Menschen betroffen sind. Auch Personen jüngeren und mittleren Alters erleiden Erkrankungen. Nicht selten kommt es dazu, dass diese ihren Beruf schließlich nicht mehr ausüben können. Neben den ohnehin bereits vorhandenen gesundheitlichen Beschwerden kommen dann häufig auch noch Sorgen finanzieller Art hinzu.

Hält man sich grundsätzlich einmal vor Augen, was es heißen kann, sein laufendes Einkommen zu verlieren, wird die Gefahr, die aus einer möglichen Berufsunfähigkeit resultiert, bewusst. Am Einkommen hängt heutzutage die gesamte Existenz. Kreditraten für Auto, Haus und Ähnliches könnten nicht bzw. nur noch äußerst schwer bedient werden. Die Lebensqualität sinkt deutlich. Verträge, die ursprünglich für die Altersvorsorge gedacht waren, müssen zukünftig ohne Besparung bleiben oder sogar komplett aufgelöst werden. Demzufolge gefährdet die Berufsunfähigkeit nicht nur die kurz- und mittelfristige finanzielle Situation, sondern kann langfristig im schlimmsten Fall zu sogenannter Altersarmut führen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann bei Unfällen oder Krankheit die Existenz retten. Bei Verträgen sollte man jedoch auch das Kleingedruckte beachten. Bild: © N-Media-Images – Fotolia.com

Um eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zu erreichen, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung genutzt werden. Eine solche kann man bei vielen verschiedenen Versicherern abschließen. Als empfehlenswert hat sich hierbei laut Stiftung Warentest unter anderem die Police aus dem Hause der Aachen Münchener Versicherungen erwiesen. Die Verbraucherorganisation hatte 52 Berufsunfähigkeitsversicherungstarife getestet und der Aachen Münchener das beste Gesamturteil bescheinigt. Berücksichtigt wurden dabei unter anderem die Versicherungsbedienungen, Anträge und auch die Endalterungsgrenzen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt die Zahlung einer monatlichen Rente sicher, sobald der Versicherungsfall eintritt. Wie es zur Berufsunfähigkeit kam, ist dabei absolut unerheblich. Sowohl der Fall eines Unfalls, als auch Krankheiten sind versichert. Zudem vereinbaren Anbieter und Versicherter einen Absicherungszeitraum, der häufig so gestaltet wird, dass eine Rentenzahlung im Schadensfall bis zum anvisierten Regelrenteneintrittsalter stattfindet. Auch die Höhe der Rente ist vertraglich verankert. Im Gegenzug wird ein Beitrag errechnet, den der Versicherte monatlich zu entrichten hat. Dessen Höhe ergibt sich aus den gewünschten Absicherungsvereinbarungen. So spiegeln sich eine Verlängerung des Absicherungszeitraumes und eine höhere Rente im Versicherungsfall natürlich auch in einem höheren Versicherungsbeitrag wieder.

Einen Faktor kann der Versicherte jedoch nicht beeinflussen. Das ist eine vom Anbieter festgelegte Risikoklasse, die sich an der beruflichen Tätigkeit des Antragstellers orientiert. In der Regel existieren davon vier verschiedene Einstufungen – A bis D. Während ein A bei einem sehr risikoarmen Beruf vergeben wird, ist D die risikoreichste und damit kostenintensivste Einstufung.

Ein Tipp: Da die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund des bereits beschriebenen gestiegenen Risikos nicht zu den preisgünstigsten Versicherungen gehört, achten viele Interessenten vorwiegend auf den Preis und vergleichen verschiedene Angebote. Was einerseits nachvollziehbar und auch wichtig ist, kann jedoch dazu führen, dass letztlich unerwünschte Klauseln vom Versicherten hingenommen werden. So wird bei einigen Anbietern, die vorwiegend darauf achten, einen möglichst niedrigen Preis anbieten zu können, oftmals die sogenannte „abstrakte Verweisung“ vorausgesetzt.

Diese Regelung der abstrakten Verweisung, die häufig nur im Kleingedruckten zu finden ist, besagt, dass der Anbieter im Schadensfall nur dann zahlt, wenn der Versicherte keinen Beruf, der seiner gesellschaftlichen Stellung entspricht, ausüben könnte. Kann der Geschädigte also theoretisch noch einen (ähnlichen) Beruf ausüben, verweigert die Versicherung die Zahlung. Trotzdem wäre der Betroffene jedoch berufsunfähig und müsste sich eine andere Arbeitsstätte bzw. einen anderen Beruf suchen. Diese Regelung stellt sicher eine deutliche Verschlechterung der gebotenen Leistung dar. Aus diesem Grunde sollten neben dem geforderten Preis auch die genauen Bedingungen der Anbieter verglichen werden. Wer selbst nicht über das nötige Fachwissen verfügt, sollte auf eine unabhängige Beratung oder auf fachmännisch durchgeführte Tests wie etwa den erwähnten Bericht der Stiftung Warentest setzen.

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