Generali Lebensversicherung kündigen & hohe Auszahlung erhalten!

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Immer mehr Kundinnen und Kunden möchten ihre Generali Lebensversicherung kündigen. Grund dafür sind vor allem die immer weiter steigenden Kosten, kombiniert mit vergleichsweise niedrigen Zinsen. Von einer Kündigung der Lebensversicherung ist vor dem Hintergrund enormer Abzüge allerdings regelmäßig abzuraten. Günstiger kommen Sie mit dem „ewigen Widerruf“ Ihrer Generali Lebensversicherung, denn auch dieser Versicherer hat bei seinen Widerrufsbelehrungen Fehler gemacht!

Generali Lebensversicherung kündigen – Auszahlung des Rückkaufswertes

Wenn Sie Ihre Generali Lebensversicherung kündigen, erhalten Sie vom Versicherer den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser wird nach § 169 VVG und damit entsprechend einer einheitlichen gesetzlichen Formel berechnet. Die versicherungsmathematischen Grundsätze, die der Versicherer dieser Berechnung zugrunde legt, finden Sie neben dem Gesetz auch im Versicherungsschein – der eigentlichen Police!

Kunden, die ihre Generali Lebensversicherung kündigen, machen hiermit in der Regel einen Verlust. Sie erhalten also weniger aus-, als Sie über Ihre monatlichen Beiträge eingezahlt haben. Grund dafür sind Abschluss- und Verwaltungskosten, die der Versicherer in voller Höhe vom Vertragsvermögen abzieht. Hinzu kommt gegebenenfalls eine Stornopauschale.

Vereinfacht dargestellt, lautet die Formel für die Berechnung des Rückkaufswertes einer Generali Lebensversicherung wie folgt:

Summe der eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale = Auszahlungsbetrag

Hinter der Stornopauschale steckt eine Kündigungsgebühr, deren Höhe der Versicherer in der vertraglichen Vereinbarung grundsätzlich selbst festlegen kann. Sie mindert den Rückkaufswert weiter, darf aber eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Viele Versicherungsgesellschaften verzichten daher mittlerweile auf den Abzug einer Stornopauschale, verlangen für die Kündigung also keine zusätzlichen Gebühren (mehr).

Risikoanteile sind Beitragsteile, die auf eine zusätzliche Versicherung (zum Beispiel einen BU-Schutz oder eine Todesfallabsicherung) entfallen. Diese erhalten Sie ebenfalls nicht ausgezahlt, weil der Versicherer die vereinbarte Gegenleistung – Gewährung von Versicherungsschutz – bereits erbracht hat.

Generali Lebensversicherung – kündigen oder widerrufen?

Kundinnen und Kunden, die ihre Generali Lebensversicherung kündigen, machen hier meist einen Verlust. Grund dafür sind die Kosten, die die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erzielten Überschüsse und Zinsen schlichtweg übersteigen. Hinzu kommt in der Regel eine Stornopauschale, die den auszuzahlenden Betrag weiter mindert. Im Ergebnis wird die Generali Lebensversicherung damit insgesamt zum Verlustgeschäft.

Gut zu wissen: Gesetzlich ist der Verlust bei Kündigung der Generali Lebensversicherung auf 50 % der Beiträge beschränkt. Haben Sie also 100.000 € eingezahlt, erhalten Sie mindestens 50.000 € zurück. Dennoch sind 50.000 € verloren – eine mehr als beachtliche Summe!

In der Regel ist es daher nicht zu empfehlen, eine laufende Generali Lebensversicherung zu kündigen. Zunächst sollten Sie sich mit den verfügbaren Alternativen und ihren Erfolgsaussichten beschäftigen. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie vermeidbare Verluste auch tatsächlich vermeiden!

Generali Lebensversicherung – widerrufen statt kündigen!

Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 76/11) ist es seit 2014 möglich, Lebensversicherungen „ewig“ zu widerrufen. Grund dafür sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die vor allem in Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 zu finden sind. Sie führen dazu, dass die grundsätzlich einen Monat dauernde Widerrufsfrist weder beginnen noch enden kann. Das hieraus resultierende „ewige Widerrufsrecht“ können Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer zu Ihren Gunsten nutzen.

Indem Sie Ihre Generali Lebensversicherung nicht kündigen, sondern widerrufen, profitieren Sie unter anderem von folgenden Vorteilen:

  • Der Versicherer muss alle eingezahlten Versicherungsbeiträge in voller Höhe zurückzahlen, darf also maximal die enthaltenen Risikoanteile (etwa für einen BU-Schutz) abziehen
  • Der Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten ist unzulässig. Diese Gebühren erhalten Sie daher ebenfalls zurück
  • Der Widerruf wird sofort und nicht – wie die Kündigung – erst nach Ablauf der Kündigungsfrist wirksam
  • Eine Stornopauschale darf der Versicherer nicht abziehen, da keine Kündigung vorliegt. Zusätzlich erhalten Sie gegebenenfalls Verzugszinsen

Hintergrund ist, dass Sie beim Widerruf den Vertrag als von Anfang an unwirksam anfechten, ihn bei der Kündigung aber nachträglich auflösen.

Durch den Widerruf Ihrer Generali Lebensversicherung holen Sie mitunter mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert aus der Police. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und verzichten Sie darauf, Ihre Generali Lebensversicherung vorschnell zu kündigen. Es lohnt sich!

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