Die Lebensversicherung auf zwei verbundene Leben

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Die Wichtigkeit der Todesfallabsicherung wird von vielen Personen unterschätzt. Doch für manche Menschen ist eine Absicherung gegen den gegen den Fall der Fälle tatsächlich dringend anzuraten. Dazu zählen beispielsweise Familien mit Kindern. Sind diese noch klein und somit finanziell abhängig, kann der Todesfall eines Verdieners der Familie schlimme finanzielle Folgen haben. Oftmals genügt ein Gehalt nicht mehr, um den Lebensstandard halten zu können. Besitzt die Familie ein Eigenheim, sind die gegebenenfalls abzuzahlenden Kredite nur noch schwer zu bedienen.

Was bedeutet „verbundene Leben“?

Das Wort "Lebensversicherung" klingt für junge Paare zwar alles andere als romantisch - dennoch kann sie unter Umständen äußerst sinnvoll sein. © drubig-photo - Fotolia.com

Eine besondere Form der Lebensversicherung, welche die gleichzeitige Absicherung mehrerer Personen zulässt, ist die sogenannte Lebensversicherung auf zwei verbundene Leben. Dabei werden zwei Menschen praktisch „über Kreuz“ versichert – in einem einzigen Vertrag. Dazu wird wie bei allen Lebensversicherungen üblich eine Todesfallsumme festgelegt. Diese wird ausgeschüttet, wenn eine der abgesicherten Personen verstirbt. In der Regel erfolgt in dieser Konstellation eine gegenseitige Begünstigung. Da es sich bei dieser Versicherung meist um eine Form der reinen Risikolebensversicherung handelt, zahlt der Versicherer lediglich im tatsächlichen Todesfall aus. Eine Ansparung von Kapital findet nicht statt. Das ermöglicht einen vergleichsweise niedrigen Beitrag – auch bei Absicherung mehrerer Personen.

Nicht nur Eltern, sondern auch Unternehmen profitieren von dieser Art der Versicherung

Wie erwähnt sollten sich Familien absichern. Existieren zwei Verdiener, dann zum Beispiel mittels Lebensversicherung auf zwei verbundene Leben. Doch auch in anderer Konstellation macht diese Versicherung durchaus Sinn: bei einer Geschäftsgründung. Gründen zwei Personen eine Firma, sind sie in der Regel gleichberechtigte Eigentümer. Geht man davon aus, dass das Geschäft erfolgreich läuft, steigert sich der Wert des gemeinsam gegründeten Unternehmens unter Umständen sehr schnell. Verstirbt einer der Geschäftspartner, dann würde der hälftige Firmenwert den Erben des Verstorbenen zustehen. Kann der verbleibende Geschäftspartner diese nicht auszahlen bzw. angemessen beteiligen, wäre unter Umständen sogar die Veräußerung des Unternehmens die Folge. Besteht hingegen wie beschrieben die Absicherung über eine Lebensversicherung auf zwei verbundene Leben, dann könnte dieser Fall abgewendet werden. Denn bei angemessener Wahl der Todesfallsumme, würde diese ausreichen, um die Ansprüche aus der Erbschaft zu befriedigen. Der Geschäftsbetrieb wäre demnach – zumindest finanziell gesehen – unberührt vom Todesfall des Geschäftspartners.

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