Die Restkreditversicherung – Ist ein Abschluss zu empfehlen?

Kredite zur Immobilienfinanzierung sind aufgrund der niedrigens Zinssätze derzeit so günstig wie selten zuvor. Dennoch ist es nicht immer leicht, einen solchen Kredit auch zu bekommen. Nicht nur, dass Banken und Sparkassen vor Ausreichung des gewünschten Darlehens zu einer ausführlichen Einnahmen- und Ausgabenrechnung für den Antragsteller verpflichtet sind und diese meist auch penibel durchführen. Nicht selten werden neben den Zinsen auch Bearbeitungskosten fällig, die auf den aufzunehmenden Kreditbetrag aufgeschlagen werden. Hinzu kommen oftmals Absicherungskosten für eine sogenannte Restkreditversicherung – auch Restschuldversicherung genannt. Diese sichert verschiedene Fälle – zum Beispiel den Todesfall des Darlehensnehmers ab – und stellt somit sicher, dass der verbleibende Betrag in jedem Fall bezahlt wird.

Je nach individueller Situation des Kreditnehmers kann eine Restkreditversicherung sinnvoll sein. Oft wird sie dem Kunden jedoch auch unnötigerweise aufgezwungen. Bild: © Franck Boston – Fotolia.com

Doch ist der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll? Ob sich der Abschluss einer Restschuldversicherung lohnt, ist eine sehr individuelle Entscheidung. Um sich ein Urteil bilden zu können, muss man sich den jeweiligen Einzelfall und die persönlichen Umstände des Kreditnehmers ansehen. Grundsätzlich kann eine Restschuldversicherung drei wesentliche Bestandteile enthalten – Absicherung gegen Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. Man muss sich darüber bewusst sein, dass die Kosten der Restschuldversicherung mitfinanziert werden und somit die Kreditrate erhöhen. Je nachdem, für welchen Schutzumfang sich der Kreditnehmer entscheidet, können diese Kosten variieren. Sichert man beispielsweise „nur“ den Todesfall ab, ist der dafür aufgeschlagene Betrag recht überschaubar. Alle drei genannten Bestandteile bedeuten jedoch eine teilweise deutlich erhöhte Kreditrate. Denn dabei können nicht selten Gesamtkosten in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen. Wie hoch die für eine solche Restschuldversicherung anfallenden Gesamtkosten sind, hängt zusätzlich natürlich vom Alter des Kreditnehmers, der Dauer der geplanten Finanzierung und der Kredithöhe ab. Denn diese Faktoren beeinflussen letztlich das für die Versicherung entstehende Risiko.

Wie erwähnt, sollte unter anderem die Situation des Kunden entscheiden. Handelt es sich beispielsweise um einen Kreditnehmer, der evtl. Geldanlagen – zum Beispiel Festanlage, die er aktuell nicht nutzen möchte oder kann – besitzt, dann ist der Abschluss einer Restkreditversicherung oft unnötig. Im Zweifel können die später fällig werden Kapitalanlagen zur Bedienung des Darlehens dienen. Auch wenn es sich um sehr kurzfristige Kreditlaufzeiten mit geringen Summen handelt, ist die Zweckmäßigkeit einer Versicherung fraglich. Zwar wären die Kosten in diesem Fall relativ gering. Andererseits wäre auch das Risiko des Kreditnehmers sehr überschaubar. Auf den Baustein der Absicherung einer Arbeitsunfähigkeit sollte unbedingt verzichtet werden, wenn der Kreditnehmer verbeamtet ist. Denn im Gegensatz zu „normalen“ Arbeitnehmern haben diese im Fall einer längeren Krankheit in aller Regel keine finanziellen Einbußen zu befürchten. Empfehlenswert ist eine Restkreditversicherung allerdings dann, wenn das Risiko für den Darlehensnehmer größer wird. Etwa dann, wenn relativ lange Darlehenslaufzeiten geplant sind oder die Kreditsumme vergleichsweise hoch ist.

Tipp: Im Regelfall müssen verheiratete Eheleute als gemeinschaftliche Kreditnehmer auftreten – beide Personen stehen im Darlehensvertrag. Das hat eine gesamtschuldnerische Haftung zufolge. Verstirbt einer der Kreditnehmer oder kann das Darlehen aus anderen Gründen nicht mehr bedienen, dann ist der andere Kreditnehmer trotzdem zur Tilgung des gesamten Restbetrages verpflichtet. Auch wenn keine Restkreditversicherung abgeschlossen wird, gelten diese Regelungen. Würde ein Kreditnehmer beispielsweise versterben, stünde der verbleibende Darlehensnehmer allein mit der kompletten Zahlungsverpflichtung da. Bei existierender Restschuldversicherung übernimmt die Versicherung jedoch die komplette Zahlung des noch offenen Restbetrages. Ohne eine solche wäre die Zahlung der Kreditraten dann oftmals kaum zu bewältigen, da in der Regel plötzlich ein Einkommen wegfällt. Dieses Beispiel verdeutlicht durchaus, wie sinnvoll der Abschluss einer solchen Versicherung gegebenenfalls auch sein kann.

Umstritten hingegen ist die Praxis vieler Kreditgeber, den Abschluss einer Restkreditversicherung zur zwingenden Voraussetzung für die Vergabe eines Kredites zu machen. Die Versicherer seien sich dieses Umstandes durchaus bewusst und würden oft schlechte Versicherungsbedingungen bieten, da die Kunden ja ohnehin quasi zum Abschluss gezwungen seien, kritisiert beispielsweise das Versicherungsportal „Immobilien Versicherungen ABC“. Der Kreditgeber hingegen erhält oft hohe Provisionen für die an die Versicherung vermittelten Kunden.

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