Riester-Rente durchleuchtet: Für wen eignet sich die Altersvorsorge?

Die Riester-Rente ist eine 2002 durch das Altersvermögensgesetz eingeführte privat finanzierte Altersvorsorge in Deutschland, die vom Staat durch Grund- und Kinderzulagen und Steuervorteile unterstützt wird. Dadurch soll unabhängig von Hartz 4 und Sozialhilfe individuell für später mögliche Versorgungslücken aufgekommen werden. Das Modell wurde für das Ideal eines sozialversicherungspflichtigen Angestellten entworfen. Das geförderte Sparpaket ist im Zuge der Kürzung des Nettorentenniveaus um drei Prozent eingeführt worden und lange Zeit medienwirksam beworben worden.  Mehr als 14 Millionen Deutsche wurden bereits von der Riester-Rente überzeugt, vor allem die Rentenversicherungen schlugen ein. Selbst im Sprachwortschatz hinterließ der Begriff „riestern“ Spuren.

Ein Riesterrenten-Vertrag ist nicht unbedingt für jeden die richtige Altersvorsorge. Eine individuelle Beratung kann jedoch Klarheit schaffen. © N-Media-Images – Fotolia.com

Da die Riester-Rente den Anspruch hat, eine gerechte Säule im deutschen Finanzsystem  zu bilden, haben durch äußerst geringe Sockelbeträge sogar Studenten, Berufseinsteiger und Geringverdiener (diese sollten jedoch über dem Existenzminimum leben) die Möglichkeit, sich für später abzusichern. Das Sparguthaben wird aus unversteuertem Einkommen gebildet und erst im Nachgang versteuert. Bis dahin können die Steuern mit den Riester-Beiträgen gemindert werden, wodurch die Effektivbelastung sinkt. Des Weiteren kann eine Beitragsfreiheit über einen gewissen Zeitraum erwirkt werden, in der die Zahlungen ausgesetzt werden, falls eine Ebbe im Geldbeutel herrscht.

Gerade für Familien mit vielen Kindern lohnt sich also diese Sparmaßnahme. Es gibt je nach Geburtsjahr 185 bis 300 Euro im Jahr vom Staat, zusätzlich 154 Euro jährlich Grundzulage. Riestern ist außerdem eine der am besten dokumentierten und am tolerantesten bezahlbaren Alters-Subventionen für viele Bundesbürger. Die Anleger profitieren doppelt vom Zinseszinseffekt, da auch das erwähnte Förderkapital mitwächst. Es herrscht weiterhin Informationspflicht und Kostentransparenz und es ist möglich, mit nur kleinen Verlusten den Anbieter der Riester-Rente zu wechseln (die Unterschiede liegen hierbei bei bis zu 25 Prozent, fünf Varianten wurden von „Stiftung Warentest“ mit „gut“ bewertet) – perfekt für eher konservative Gelanleger, die das Risiko scheuen. Bei Ehepaaren überträgt sich das Recht auf die Zulagen, auch wenn der Partner nicht „riestert“.

Eine großzügige Idee des Staates? Bedingt, denn nicht immer passt das Modell zum Lebenswandel. Diejenige, die planen, ihren Lebensabend im Ausland außerhalb der EU zu verbringen, zum Beispiel. Dann muss die Förderung zurückgezahlt werden. Oder Selbstständige, die keine Förderberechtigung aufweisen. Bei der Vererbung fängt es an, kompliziert zu werden, denn es gibt noch keine pauschalen Gesetze hierzu. Die Rendite ist aufgrund der langfristigen Planung gering und an die Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen geknüpft, die über 20 Jahre oder mehr schlecht vorauszusagen sind. Die Bindung an das Modell ist sehr eng und über einen langen Zeitraum angelegt, sodass die Flexibilität des Anlegers auf der Strecke bleibt. Abschlussprovisionen sind relativ hoch, die Auszahlungen im Alter können nicht auf einen Schlag geschehen und werden besteuert. Des Weiteren ist der Antrag, wenn er aktuell auf das Einkommen gemünzt sein soll, was für eine bessere Bilanz sorgt, jährlich zu erneuern.

2005 wurden bereits Verbesserungen in das Konzept eingearbeitet, weitere Überarbeitungen sollten in Kürze folgen. Alles in allem gibt es an den Riester-Renten-Produkten noch einiges zu kritisieren, doch es lohnt sich, unverbindlich eine Beratung und Kalkulation der Riester-Rente als Altersvorsorge beim Anbieter der Wahl einzuholen.

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