Arbeitslos und Altersvorsorge! Passt das zusammen?

Die heutigen Zeiten sind unsicher. Angesichts der Problematik der gesetzlichen Rentenversicherung ist es für alle Bürger fraglich, ob später einmal eine ausreichend hohe Altersrente gezahlt werden kann. Die Folgen des demografischen Wandels sind einfach zu enorm, als dass dies spurlos am deutschen Rentensystem vorbei gehen kann. Immer weniger jüngere Arbeitnehmer müssen die Renten von tendenziell immer mehr älteren Menschen finanzieren. Das kann und wird dauerhaft nicht gut gehen können. Wer seinen Lebensstandard auch im Alter halten möchte, der kommt um das Thema der Altersvorsorge nicht herum. Privat zu sparen ist demnach wichtig.

Darf man als Hartz 4 Empfänger Vermögen ansparen?

Zum Aspekt der Vorsorge kommt jedoch, dass relativ viele Menschen in der unschönen Lage sind, arbeitslos zu sein. Unabhängig davon, ob sie Arbeitslosengeld 1 oder bereits Arbeitslosengeld 2 beziehen, fragen sie sich, ob es überhaupt sinnvoll ist, als arbeitsuchender Mensch zu sparen. Grundsätzlich sind diese Bedenken berechtigt. Denn zumindest im Falle eines Bezuges von ALG 2 ist es so, dass das Arbeitsamt Vermögen anrechnet. Fällt ein Mensch in Hartz 4, wie das ALG 2 auch genannt wird, so darf er kein großes Vermögen haben. Wäre das so, müsste es seinen Lebensunterhalt so lange davon bestreiten, bis die Bedingungen für den Bezug des Arbeitslosengeldes erfüllt sind.

Speziell für die Altersvorsorge stehen Arbeitslosen Freibeträge zu

Auch für Arbeitslosengeldempfänger gibt es attraktive Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen. Bild: © vege - Fotolia.com

Was viele jedoch nicht wissen ist, dass man selbst als Hartz 4 – Empfänger bestimmte Freibeträge zur Verfügung hat, innerhalb derer die Ansparung von Vermögen durchaus zulässig ist. Zumindest für die Altersvorsorge sind diese Freibeträge zunächst einigermaßen ausreichend. Denn im Rahmen dieser finanziellen Vorsorge darf ein Betroffener immerhin 250 Euro je Lebensjahr besitzen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es sich beim berücksichtigten Guthaben um Kapital in einem anerkannten Altersvorsorgeprodukt handelt – zum Beispiel Lebens- und Rentenversicherungen. Ein 50-Jähriger darf also beispielsweise immerhin 12500 Euro Guthaben in seinem Vertrag besitzen. Dabei ist der jeweilige Rückkaufswert einer Versicherung ausschlaggebend.

Auch Riester lohnt sich für Arbeitslose

Wer als Arbeitsloser kein Risiko einer späteren Anrechnung eingehen möchte, kann jedoch auch eine Riesterrente nutzen. Deren Guthaben wird in unbegrenzter Höhe nicht angerechnet – egal wie viel Kapital angespart wurde. Sie bietet zudem Möglichkeit, Altersvorsorge zu betreiben und attraktive Förderungen zu kassieren. Denn jeder Vertragsinhaber erhält eine pauschale Grundförderung in Höhe von 154 Euro jährlich. Je kindergeldberechtigtem Kind kommen nochmals 185 Euro (bis 2008 geboren) bzw. 300 Euro (ab 2008 geboren) hinzu. Die dafür nötigen Einzahlungen sind für Arbeitslose vergleichsweise niedrig, denn sie orientieren sich an der Höhe des Einkommens des Vorsorgenden. Wer Hartz 4 bezieht, zahlt beispielsweise gar nur den sogenannten Sockelbeitrag (Mindesteinzahlung) in Höhe von gerade einmal 60 Euro pro Jahr. Mit 5 Euro monatlich ist die finanzielle Belastung hierbei also äußerst gering.

Auch für Arbeitslosengeldempfänger gibt es also durchaus attraktive Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen.

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