Möglichkeiten der Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter

Beamte gehören einer Personengruppe, denen sich keine Probleme in den Weg stellen, wenn sie sich privat versichern wollen. Gleiches gilt für Beamtenanwärter. Wo hingegen der normale Arbeitnehmer ein bestimmtes Mindesteinkommen vorweisen muss, ist der Beamte von einem bestimmten Einkommen unabhängig.

Zuschüsse des Dienstherren

Der Dienstherr des Beamten übernimmt eine Beihilfe, die Behandlungskosten zu 50 bis 80 Prozent übernimmt. Die Erstattung der Behandlungskosten ist von der jeweiligen Lebenssituation abhängig. Der Regelsatz für Beamte liegt bei 50 Prozent. Der Prozentsatz höht sich auf 70 Prozent, wenn zwei oder mehr Kinder zu berücksichtigen sind. 70 Prozent der Kosten werden einem berücksichtigungsfähigen Ehepartner erstattet. Bei Kindern gilt ein Prozentsatz von 80 Prozent.

Wichtig zu wissen ist, dass die Prozentsätze in den Bundesländern durchaus unterschiedlich sein können. Für Hessen und Bremen gilt eine familienbezogene Beihilfe. Der Beamte und die zu ihm gehörigen beihilfeberechtigten Personen erhalten zu Beginn eine Erstattung von 50 Prozent. Dieser Prozentsatz erhöht sich für verheiratete Beamte sowie für jedes Kind um fünf Prozent.

Die Beihilfe ermöglicht, dass Beamte für den restlichen Betrag der Behandlungskosten lediglich zusätzlich eine private Krankenversicherung oder eine private Restkostenversicherung abschließen müssen.

Der Anspruch auf Beihilfe ist unabhängig davon, ob jemand noch Beamtenanwärter ist oder sich bereits als Beamter in einem Dienstverhältnis auf Lebenszeit befindet.

Beamte, die eine gesetzliche Krankenkasse bevorzugen, können sich selbstverständlich auch bei dieser versichern. Allerdings ist zu bedenken, dass sie in diesem Fall keinen Anspruch auf die Beihilfe seitens des Dienstherren haben. Die Ausnahme ist hier das Bundesland Hamburg.

Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Versicherung

Bei den privaten Krankenversicherungen gilt eine Leistungsgarantie. Dies bedeutet, dass einmal festgeschriebene Leistungen. nicht wie bei den gesetzlichen Krankenversicherungen möglich, durch den Versicherer gestrichen werden können.

Entsprechend entscheidet sich die Mehrzahl der Beamten (durchschnittlich 85 Prozent) für die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung. Ausschlaggebend für diese Entscheidung sind die günstigen Tarife, die es in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gibt. Hier müssen sich Beamte freiwillig versichern und den Versicherungsbeitrag aus eigenen Mitteln bestreiten.

Für Beamte mit einem guten Beamtensold wird die gesetzliche Krankenkasse teuer, da sich die Beiträge bei der gesetzlichen Krankenkasse am Einkommen orientiert. Lediglich, wenn der Beamte eine ausgesprochen große Familie hat, kann eine gesetzliche Krankenkasse sinnvoll sein.

Die privaten Krankenversicherungen weisen mit besseren Leistungen und Service auf. So sind beispielsweise die Kostenerstattung für Medikamente und Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlungen, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und die freie Arztwahl in den meisten Beamtentarifen enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen gewährleisten lediglich eine normale Gesundheitsversorgung. Sollen andere Leistungen erbracht werden, müssen diese vom Beamten oder Beamtenanwärter selbstständig getragen werden.

Sonderformen des Dienstherrenzuschusses

Bedeutsam ist, dass die Beihilfe nicht für alle Beamten automatisch gezahlt wird. Bei einigen Berufsgruppen gibt es die Heilfürsorge. Das Konzept der Heilfürsorge ähnelt dem der Beihilfe. Der Unterschied liegt darin, dass die Heilfürsorge oftmals die kompletten Kosten einer Behandlung trägt. Gezahlt werden die Heilfürsorgeleistungen beispielsweise für Justizvollzugsbeamte, Vollzugsbeamte der Bundespolizei und für Beamte bei einigen Berufsfeuerwehren. Bei den Bundesländern gibt es unterschiedliche Festlegungen, für welche Beamten die Heilfürsorge gezahlt wird. Für Angehörige dieser Berufsgruppen gibt es keinen Anspruch auf die Erbringung der Heilfürsorge. Dies kommt lediglich dann in Betracht, wenn sie nicht sozialversicherungspflichtig sind.

Der Grund für diese Sonderform seitens des Dienstherrn ist in der Annahme zu sehen, dass Beamte bestimmter Berufsgruppen ein erhöhtes Verletzungs- und Krankheitsrisiko haben. Eine Teilkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung wäre zu teuer.

Krankenversicherung für Beamtenanwärter

Kinder von Beamten, die ein Studium aufnehmen, entscheiden sich oftmals für eine private Krankenversicherung. Beihilfeberechtigt sind Studenten bis zum 25. Lebensjahr. Während dieser Zeit zahlen sie niedrige Beiträge für die Krankenversicherung. Der anschließend anfallende Beitragssatz entspricht dann dem der gesetzlichen Krankenversicherungen. Wie das ganze Prozedere der Krankenversicherung für Beamtenanwärter genau abläuft, ist zu sehen unter dieser Seite.

Beamtenanwärter können zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung wählen. Bei der privaten Krankenversicherung profitieren sie nur von der Beihilfe des Dienstherren, sondern zusätzlich von besonders günstigen Anwärtertarifen. Der Prozentsatz der Beihilfe liegt, wie bei Beamten auf Lebenszeit, zwischen 50 und 70 Prozent. Der übrig bleibende Teil der Kosten muss abgesichert werden.

Beamte auf Widerruf können preiswerte Anwärtertarife abschließen. Die Beiträge bleiben niedrig, da keine Altersrückstellungen der Versicherer aufgebaut werden. Da die Versicherung in sehr jungem Alter abgeschlossen wird, fallen keine Zuschläge für besondere Gesundheitsrisiken an.

Je älter ein Versicherungsnehmer ist, desto häufiger muss er ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dies verursacht höhere Krankheitskosten, die die Beiträge für den Gesundheitsschutz steigen lassen. Die Versicherer nutzen einen Teil der Beiträge, um die Kosten im höheren Alter abfedern zu können.

Bei beihilfeberechtigten Beamten gilt, dass die Ehepartner und Kinder einen Anspruch auf einen Zuschuss im Krankheitsfall haben. Der Dienstherr erbringt für einen eingetragenen Lebenspartner oder Ehepartner 70 Prozent und für Kinder 80 Prozent.

Beamte auf Widerruf genießen in der privaten Krankenversicherung umfassendere Leitungen und können neue Heilmethoden in Anspruch nehmen. Zusätzlich fallen im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung kürzere Wartezeiten an.

Vor dem Abschluss einer privaten Versicherung erfolgt eine Gesundheitsprüfung zur Feststellung des Gesundheitszustandes und eventueller Vorerkrankungen. Mittels dieser kann der Versicherer eine Risikoeinschätzung vornehmen. Werden Fragen nicht wahrheitsgemäß oder vollständig beantwortet, kann dies eine Kündigung nach sich ziehen.

Ehepartner und Kinder müssen sich in einer privaten Krankenversicherung selbst versichern. Die Kosten bleiben durch die Beihilfe des Dienstherrn gering. In der gesetzlichen Krankenversicherung greift eine kostenlose Familienversicherung.

Beamtenanwärter können jederzeit einen neuen Versicherer wählen. In diesem Fall fällt wieder eine Gesundheitsprüfung an. Eine Alternative wäre, beim derzeitigen Versicherer einen anderen Tarif zu wählen.

Fazit

Eine private Krankenversicherung ist für Beamte die bessere Wahl. Hierfür sprechen die geringeren Kosten und das hohe Service- und Leistungsniveau. Die Leistungen sollten auf die Anforderungen des Beamten zugeschnitten sein. Daher ist es ratsam, ein persönliches Angebot der privaten Krankenkassen anzufordern. Somit ist gewährleistet, dass die notwendigen Leistungen erbracht und gezahlt werden und unnötige Leistungen entfallen.

Für Beamtenanwärter ist die Wahl einer privaten Krankenversicherung, ebenfalls besser. Dank spezieller Anwärtertarife und der Heilfürsorge sind die Zahlungen geringer als in einer gesetzlichen Krankenversicherung.

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