Für viele Menschen sind die internationalen Börsen eine eher undurchsichtige Sache. Sie halten diese für ein schier undurchdringbares Dickicht aus kurvigen Charts und viel Fachchinesisch. Zudem haben in den letzten Jahrzehnten einige Betrugsskandale dafür gesorgt, dass das Ansehen der Börsen und auch das der Wertpapiere im Allgemeinen stark gelitten hat – zumindest bei Privatanlegern. Kommen dann noch schlechte persönliche Erfahrungen der Anleger hinzu, ist die Abneigung praktisch perfekt.
Doch die Börsen sind letztlich nichts anderes als Marktplätze. Ähnlich wie ein klassischer Marktplatz, auf dem beispielsweise Gemüse gehandelt wird, funktioniert auch eine Börse. Nur eben, dass andere Sachen gehandelt werden. So macht zum Beispiel der Handel von Aktien einen Großteil des Gesamtumsatzes heutiger Börsenplätze aus. Doch auch Schuldscheine – sogenannte Anleihen – oder Rohstoffe können an Börsen gehandelt werden und wechseln dort ihren Besitzer. Wie auf einem echten Marktplatz bildet sich der Preis der an den Börsen gehandelten „Waren“ durch Angebot und Nachfrage.
Doch an den Börsen gibt es feste Regel, nach denen Anteilsscheine ihren Besitzer wechseln. So werden fast alle Transaktionen von Börsenhändlern ausgeführt. Diese werden von der Börsenaufsicht kontrolliert. Auf diese Weise sollen künstliche Manipulationen von Kursen verhindert werden. Mittlerweile wird der Großteil des Handels elektronisch vollzogen. Nur noch ein kleiner Teil des Börsenhandels geht im Rahmen des sogenannten „Parketthandels“ vonstatten. So wie man die Börse aus alten amerikanischen Filmen kennt, findet man sie schon lang nicht mehr vor. Längst haben Computer in der Praxis die schreiende und wild fuchtelnde Menge von Börsenmitarbeitern ersetzt.
Besaß man Wertpapiere, dann war es bis vor einigen Jahren tatsächlich noch möglich, sich seine Anteilsscheine postalisch zusenden zu lassen – in Form sogenannter „effektiver Stücke“. Das war sowohl mit Aktien als auch mit Fonds möglich. Diese Möglichkeit gehört nun jedoch der Vergangenheit an. Anteilsscheine „zum Anfassen“ existieren heutzutage so gut wie nicht mehr. Um ihren Aktionären eine symbolische Weitergabe von Aktien zu ermöglichen, bieten es einige Marketingabteilungen großer Aktiengesellschaften immerhin an, sogenannte Aktienposter zu erstellen. Diese Maßnahme ist jedoch praktisch sicher nicht mehr als ein Werbegag. Denn juristische Bedeutung hat solch ein Aktienposter nicht.