Hochfrequenzhandel: Scharfe Regulationsmaßnahmen zum Schutz der Börsen notwendig?

Kugelschreiber und Taschenrechner war gestern: Heute wird ein großer Teil der Aktiengeschäfte vollautomatisch von Computern ausgeführt.

Etwa 70 Prozent des amerikanischen und etwa 40 Prozent des europäischen Aktienhandels wird nicht von Menschen, sondern von Computern betrieben. Beim so genannten Hochfrequenzhandel („High Frequency Trading“) werten Computer in Sekundenschnelle Marktdaten aus und platzieren dann – völlig ohne menschliches Zutun – Handelsaufträge. Ein Vorgehen, das den Börsenaufsichtsbehörden ein Dorn im Auge ist und das insbesondere für starke Kursschwankungen verantwortlich gemacht wird.

Wie funktioniert der Hochfrequenzhandel?

Kugelschreiber und Taschenrechner war gestern: Heute wird ein großer Teil der Aktiengeschäfte vollautomatisch von Computern ausgeführt. Bild: © Alexander Hoffmann - Fotolia.com

Das Prinzip des Hochfrequenzhandels beruht darauf, dass sehr leistungsfähige Computer innerhalb von wenigen Millisekunden große Mengen an Börsendaten analysieren, anhand der analysierten Daten automatisch Kauf- oder Verkaufsentscheidungen treffen und so mitunter Milliardenbeträge ohne menschliches Zutun bewegen. Die Auswirkungen dieses automatisierten Handels können verheerend sein. So kann beispielsweise bereits ein leichter Kursverlust einer Aktie über den Computeralgorithmus der Hochfrequenzhändler massenhafte Verkäufe auslösen, die dann ihrerseits wiederum andere Trader zum Blitzverkauf veranlassen und so den Kurs des Wertpapiers innerhalb kürzester Zeit ins Bodenlose fallen lassen.

Etwas ähnliches war am 6. Mai 2010 in den USA beim so genannten „Flash Crash“ passiert: Hier lösten vermutlich Hochfrequenzgeschäfte innerhalb von Minuten einen starken Einbruch verschiedener Aktienindizes aus. Der Dow-Jones-Index verlor dabei minutenschnell etwa 9% seines Wertes, einzelne Aktien fielen vorübergehend auf Kurse von nur noch 1% ihres Ausgangswertes. Zwar erholten sich die Kurse ebenso schnell wieder weitgehend, doch die Auswirkungen für einzelne Marktteilnehmer waren teils katastrophal und ausländische Aktienindizes wurden weltweit in Mitleidenschaft gezogen. Die genauen Umstände dieses Vorfalls ließen sich nur schwer nachvollziehen, jedoch geht man heute davon aus, dass die Hochfrequenzgeschäfte eines einzelnen Händlers für das Geschehen verantwortlich waren.

Infolgedessen verschäfte man in den USA wie auch in Europa die Regulierung dieser Geschäfte. Doch der Bundesrepublik gehen diese Regelungen noch nicht weit genug. Im Alleingang möchte man nun weitere Regulationsmaßnahmen einführen.

Deutschland Alleingang gegen den Hochfrequenzhandel

In der EU ist man bereits dabei, neue Richtlinien hinsichtlich des schnellen automatisierten Aktienhandels auszuarbeiten. Mit einer Verabschiedung dieser Richtlinien ist allerdings frühstens in zwei Jahren zu rechnen. Die Bundesregierung möchte sofort handeln und eigens ein Gesetz entwerfen, das es den Aufsichtsbehörden erlaubt, bei starken Kursschwankungen den Hochfrequenzhandel zu unterbrechen. Auch möchte man eine so genannte „order to trade ratio“ einführen, welche das Verhältnis zwischen Kauf- und Verkaufsaufträgen („orders“) und tatsächlich ausgeführten Geschäften („trades“) begrenzt. Desweiteren möchte man Einsicht in die Computeralgorithmen der Händler erhalten. Über den entsprechenden Gesetztesentwurf möchte man noch dieses Jahr abstimmen. Die von dem Gesetzesvorhaben betroffenen Banken zeigen einerseits Verständnis, dass man den Hochfrequenzhandel verstärkt überwachen möchte, warnen jedoch andererseits vor Überregulierung und vor allem davor, sich zu weit von der europäischen Gesetzeslage zu entfernen. Zu starke Abweichungen könnten im international stark vernetzten Finanzmarkt Nachteile für Deutschland bedeuten.

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