Hanseatische Krankenkasse leitet möglicherweise das Ende der Praxisgebühr ein
Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) hat am heutigen Donnerstag beschlossen, ihren Kunden die Praxisgebühr für zahnärztliche Behandlungen zu erstatten, sofern diese mindestens einmal jährlich zur Vorsorgeuntersuchung gehen.